preparatory:AB 244462
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-05-07
Wortprotokoll
Ich äussere mich zur Minderheit Bendahan zu Artikel 8 Absatz 2. Bei den Buchstaben c, d und e beantragt Ihnen der Bundesrat - und auch der Ständerat ist dem gefolgt -, diese Punkte zu streichen. Der Grund ist ein ganz einfacher: Wir haben diese Kriterien in der Vergangenheit noch nie angewendet, schlicht und einfach darum, weil wir dazu keine statistischen Grundlagen haben. Es wären ja Indikatoren nötig, um diese Grösse zu bemessen, und wenn Indikatoren fehlen, dann kann man die Kriterien nicht anwenden. Wir haben das in Übereinstimmung mit den Kantonen gemacht und auch etwas im Hinblick darauf, dass die Kriterien, die hier gestrichen werden sollen, eigentlich in allen Kantonen in etwa ähnlich sind.
Ich möchte Sie auch bitten, den Text dieses Artikels 8 noch einmal zu beachten. Dort wird aufgeführt: "Kennzeichen für eine hohe Belastung sind insbesondere", und dann kommt diese kurze Aufzählung. Das ist also nicht abschliessend. Auch Absatz 3 von Artikel 8 besagt: "Zusätzlich ist der besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen Rechnung zu tragen." Es ist also ein Konstrukt, das alle möglichen Beurteilungen auch noch zulässt. Aber ich denke, im Sinne der Klarheit und Verschlankung des Gesetzes ist es nicht nötig, Kriterien aufzuführen, die wir einfach nicht anwenden können, weil wir dazu keinerlei statistische Grundlagen haben. Das führt eher zu Unklarheit, wenn sie dann einmal eingefordert werden sollten.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Bendahan nicht zu folgen und die Mehrheit Ihrer Kommission und damit den Bundesrat und den Ständerat zu unterstützen.
Ich komme damit zu Artikel 9, zur Minderheit Meyer Mattea. Hier ist zu beachten, dass das eigentlich der einzige Artikel ist, in dem die Mehrheit Ihrer Kommission von der Linie des Bundesrates und des Ständerates abgewichen ist. Es geht hier um diese Töpfe, die wir schon angesprochen haben. Sollen diese Gelder in den soziodemografischen Topf oder in den geografisch-topografischen Topf einfliessen? Wir stützen uns hier auf die Fakten, und die Fakten sind im Wirksamkeitsbericht dargelegt. In diesem Wirksamkeitsbericht ist man zum Schluss gekommen, dass im soziodemografischen Bereich eher ein Manko besteht; dort ist ein Ausgleich eher gefordert als im geografisch-topografischen Bereich.
Wir stützen uns auf diese Fakten des Wirksamkeitsberichtes und bitten Sie daher, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Bei der Abstimmung ist es dann die Minderheit Meyer Mattea, die diesen Vorschlag aufnimmt. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte das zwischen den beiden Töpfen aufteilen. Ich denke, wir sollten uns hier nicht auf eine Diskussion über Gebirgskantone oder städtische Kantone einlassen, sondern uns auf die Fakten, auf die Darlegung des Wirksamkeitsberichtes stützen - und der sagt, dass das Manko im Bereich des soziodemografischen Ausgleichs grösser ist.
Es ist auch zu beachten, dass wir im topografisch-geografischen Bereich andere Förderinstrumente haben, die aufgestockt wurden. Ich denke dabei an die Regionalpolitik, an Hotelkredite und weitere Instrumente, die in diesen Regionen zur Verfügung stehen. Diese sind spezifischer und werden mit Bundesmitteln gespeist. Damit ist, denke ich, der Entwurf des Bundesrates, dem der Ständerat zugestimmt hat, konsequent, da er sich auf die Darlegungen im Bericht stützt. [PAGE 656]
Das würde eben heissen, dass in diesem Fall nicht der Kommissionsmehrheit zu folgen wäre, sondern dem Antrag der Minderheit Meyer Mattea.
Damit komme ich noch zu Artikel 9 Absatz 4 und zum Antrag der Minderheit Kiener Nellen. Dieser Antrag lautet: "Die Kantone werden jedoch angehalten, genügend Mittel zur Elimination der Armut einzusetzen." Es wird hier keine Verpflichtung genannt, sondern eine Empfehlung ausgesprochen. Grundsätzlich werden die Mittel in diesem Finanzausgleich den Kantonen ohne Zweckbindung zur Verfügung gestellt; das ist generell so. Die Kantone sind also dann angehalten, auf ihre speziellen Bedürfnisse einzugehen. Insofern ist dieser Einschub von Frau Kiener Nellen etwas artfremd in diesem Gesetz. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in Artikel 8 Absatz 1, über den wir soeben diskutiert haben, die Armut als ein Kriterium für den soziodemografischen Ausgleich genannt wird. Kantone, die also aus diesem soziodemografischen Topf Gelder erhalten, sind dann eigentlich dort angehalten, entsprechend zu handeln. Dieser Beitrag wird nämlich unter anderem auf die Armut zurückgeführt. Damit ist dieser Auftrag, denke ich, klar, sodass es sich erübrigt, eine Zweckbindung in diesen Artikel einzufügen.
Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Kiener Nellen abzulehnen. Das Geld wird, denke ich, diesem Sinn entsprechend in den Kantonen eingesetzt.