preparatory:AB 2448
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Vorweg eine Bemerkung zur Präzisierung. Mein Antrag umfasst Artikel 8 und Artikel 26.
Wie Herr Grobet zu Recht bemerkt hat, ist die Frage, wie die Schweizerische Netzgesellschaft organisiert wird, eine der zentralen Bestimmungen zur Sicherung des Service public in Zukunft. Die wichtigste Voraussetzung für einen funktionierenden Elektrizitätsmarkt ist der nicht diskriminierende Zugang zum Netz. Das Hochspannungsnetz muss unabhängig von Produzenten, Händlern und Bezügern als neutraler Marktplatz für alle zur Verfügung stehen. Das ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass der Markt überhaupt spielen kann.
Der Bundesrat spricht sich deshalb zu Recht für die Schaffung einer Netzgesellschaft aus. Allerdings muss diese Gesellschaft, anders als dies der Bundesrat und die Mehrheit vorschlagen, nicht privatrechtlich, sondern öffentlich-rechtlich, als staatliche Gesellschaft, organisiert sein.
Das Hochspannungsnetz gehört neu in die staatliche Netzgesellschaft; für diese Lösung sprechen vier Gründe:
1. Wettbewerbspolitische Gründe: Beim Hochspannungsnetz handelt es sich um ein natürliches Monopol, das nötig ist, damit der Wettbewerb überhaupt spielen kann. Wenn Sie die Netzgesellschaft privatrechtlich organisieren - und dann erst noch unter der Beteiligung der bisherigen Netzinhaberinnen -, dann ändern Sie an der Monopolsituation überhaupt nichts, Herr Hegetschweiler. Sie schaffen einfach ein privates Monopol. Aus diesen Gründen ist es klar, dass Sie neue Wettbewerbsverzerrungen schaffen, und die wollen wir nicht. Deshalb gehört diese Infrastrukturleistung als zentrale Voraussetzung des Service public im Strommarkt in die Hand des Bundes; mit einer Kapital- und Stimmenmehrheit muss garantiert werden, dass sie auch da verbleibt. Gerade diese Garantie gibt uns aber der Antrag der Minderheit II (Grobet) nicht.
2. Demokratische Gründe: Nur mit einer staatlichen Netzgesellschaft haben Sie eine demokratische Kontrolle. Das ist auch eine der ganz wesentlichen Voraussetzungen, damit garantiert ist, dass das Hochspannungsnetz nicht in ausländische Hände kommt. Nur mit der zwingenden Verankerung einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes ist garantiert, dass Übernahmen nicht möglich sind.
Wie wollen Sie das in einer privatrechtlichen Gesellschaft sicherstellen? Wer garantiert Ihnen, dass die Netzgesellschaft in ein paar Jahren nicht in die Hände von deutschen Gesellschaften oder der Electricité de France übergeht? Sie haben im Gesetz diesbezüglich keinerlei Garantien verankert. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Netz nicht in ausländische Hände gerät und zum Spekulationsobjekt wird, ist eine öffentlich-rechtliche, staatlich kontrollierte Gesellschaft.
3. Wirtschaftliche Gründe: Ich möchte nochmals Herrn Hegetschweiler ansprechen; er hat vorhin behauptet, eine staatliche Gesellschaft würde zu einer Verteuerung der Tarife führen. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft haben, steht fest, dass sich der Bund, als Schuldner mit sehr guter Bonität, das Kapital zu wesentlich günstigeren Bedingungen auf dem Kapitalmarkt beschaffen kann. Es ist klar, dass eine staatliche Gesellschaft wesentlich tiefere Finanzierungskosten aufweisen wird als eine private Gesellschaft.
4. Strategische Gründe: Es zeichnet sich bereits heute ab, dass sich das Hochleistungsnetz in Zukunft auch für andere Zwecke eignen wird; ich denke vor allem an die aktuellen Diskussionen um die Schaffung einer Datenautobahn auf dem Hochleistungsnetz. Diese strategischen Zukunftsoptionen sollten wir uns heute nicht verbauen, sondern wir sollten sie der öffentlichen Hand sichern.
Zusammenfassend möchte ich nochmals Folgendes festhalten: Natürliche Monopole gehören nicht in die Hände von Privaten, sondern in die öffentliche Hand. Daran haben die Wirtschaft wie auch die Konsumenten und Konsumentinnen ein Interesse. Nur mit einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft mit klaren Mehrheitsverhältnissen verhindern Sie, dass in Zukunft diese Netzgesellschaft von ausländischen Gesellschaften übernommen werden kann; nur damit gewährleisten Sie auch eine demokratische Kontrolle über das Hochspannungsnetz in der Schweiz. Dies ist eine ganz zentrale Voraussetzung für die Sicherung des Service public im Strommarktbereich.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.