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preparatory:AB 245155

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Bei diesem Antrag geht es um die bessere und gerechtere Entschädigung für landwirtschaftliches Kulturland. Der heute amtlich festgelegte, administrierte Preis für dieses Land liegt sehr tief. So sind die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und Produktion überhaupt noch möglich. Das führt dann aber dazu, dass bei einer Enteignung der Quadratmeterpreis im Talgebiet bei 7 bis 9, im Berggebiet bei 2 bis 3 Franken liegen kann. Diese Preise sind angesichts des enormen Nutzens, den die Öffentlichkeit daraus ziehen kann, einfach zu tief. So können z. B. im Rahmen eines Hochwasserschutzprojektes Dutzende von Millionen Franken für die Allgemeinheit eingespart werden. Wäre das Land auf dem freien Markt, lägen die Preise dafür [PAGE 791] bedeutend höher. Auch im Verhältnis zu den generellen Infrastrukturkosten sind die Landpreise enorm tief.

Gemäss Artikel 26 Absatz 2 der Bundesverfassung müssen Enteignungen voll entschädigt werden. Es geht dabei nicht um eine Gewinnerzielung, sondern lediglich um eine Schadloshaltung. Es besteht keine Gefahr, dass mit einer Anhebung der Preise für Kulturland dieses weniger Schutz geniessen oder ein Anreiz bestehen würde, dieses zu enteignen. Kein Bauer will Land hergeben, geschweige denn verscherbeln, welches die Grundlage seiner Existenz bedeutet.

Die Mehrheit der Kommission beantragt bei der Berechnung des Preises von Kulturland im Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechtes als Entschädigung das Sechsfache des ermittelten Höchstpreises gemäss Artikel 66 Absatz 1 BGBB. Ob dieser Faktor 6 der richtige ist oder ob er allenfalls zu hoch liegt, soll der Ständerat noch im Detail prüfen.

Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der Kommission. Ich bitte Sie, dies im Sinne einer fairen Lösung und der Verhältnismässigkeit ebenso zu tun.

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