preparatory:AB 245691
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
In gewisser Weise fahren wir jetzt weiter mit internationalen Bezügen und der Frage, wieweit sich schweizerisches Recht an internationales Recht anlehnen muss und wie nahe an die Grenze des international Erträglichen die schweizerische Gesetzgebung gehen kann oder will.
Das Gesetz, das wir vor uns haben, ist in der Differenzbereinigung. Wir waren und sind Zweitrat. Das Geschäft ist das zweite Mal bei uns. Vielleicht ist die Differenzbereinigung mit der heutigen Sitzung noch nicht abgeschlossen. Wir haben immer noch neun Differenzen.
Wenn Sie bei diesem Gesetz ein bisschen zurückschauen, sehen Sie, dass die Geschichte schon noch erstaunlich ist. Mit einer Medienmitteilung vom 16. Februar 2017 hat der Bundesrat diese Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen angekündigt. Gegenstand des bundesrätlichen Gesetzentwurfes war eigentlich, dass die Veröffentlichungen über Dokumente des Beschaffungsverfahrens eingeschränkt werden sollen. Parteien, Journalisten und Öffentlichkeit sollten weniger gut Einsicht in Dokumente des Beschaffungswesens nehmen können als bisher. Das war eigentlich, mindestens nach der Medienmitteilung des Bundesrates, die Ausgangslage für das Gesetz, das wir vor uns haben.
Der Nationalrat hat dann im Juni 2018 dieses Grundanliegen des Bundesrates gestrichen und bei der Revision dieses Gesetzes eine völlig neue Diskussion eröffnet, und zwar ging es um die Frage - die Gegner haben das als Heimatschutz bezeichnet -, wie die Konkurrenz auszugestalten ist, wenn schweizerische und ausländische Unternehmen sich bei der gleichen Ausschreibung durch den Bund, einen Kanton oder eine Gemeinde bewerben. Wenn der schweizerische Unternehmer auf der Basis höherer schweizerischer Löhne und anderer Kosten offerieren muss, hat natürlich der ausländische Anbieter, der vielleicht aus einem Tieflohnstaat oder aus einem Tiefkostenstaat kommt, den Vorteil, dass er wesentlich günstiger offerieren kann. [PAGE 310]
Die Frage, die sich stellte, war nun, ob dann der Bund, der Kanton oder die Gemeinde, der oder die ausgeschrieben hat, dem Günstigsten den Zuschlag erteilen muss. Das wäre der Fall, wenn man nur auf den Preis - und zwar auf den Nettopreis - abstellen würde. Das war schon im bestehenden Recht nicht der Fall. Es gab zusätzliche Kriterien, die berücksichtigt werden mussten. Der Nationalrat hat dann aber im Juni 2018 entschieden, dass das Preisniveau im Land des Anbieters berücksichtigt werden muss.
Am 10. Dezember 2018 hat dann unser Rat das Geschäft das erste Mal behandelt. Unser Rat hat in gewisser Weise die Meinung des Nationalrates übernommen, wonach gleich lange Spiesse geschaffen werden müssen, und zwar - wir kommen nachher noch dazu - durch die Definition präziserer Kriterien, die auch ein Stück weit das unterschiedliche Preis- und Lohnniveau berücksichtigen, allerdings in einer anderen Konstruktion. Das Geschäft ging dann zurück in den Nationalrat. Am 7. März 2019 hat der Nationalrat eine Kehrtwende vollzogen und sich dafür ausgesprochen, dass die Preisunterschiede bei Bundesaufträgen nicht mehr zu beachten seien. Er wollte, dass der Bund bei der Vergabe von Aufträgen das Preisniveau in anderen Ländern nicht berücksichtigen muss, weil das einen zu grossen bürokratischen Aufwand bedeuten würde.
Ausgehend von dieser Situation hat Ihre Kommission die Bereinigung der Differenzen begonnen. Wir werden nun schrittweise neun Differenzen durchgehen. Wir haben im Ergebnis einen Weg gesucht, möglichst die Benachteiligung von schweizerischen Unternehmen bei öffentlichen Beschaffungen zu beseitigen, aber diese nur so weit zu beseitigen, dass die Bestimmungen vor der WTO noch standhalten sollten - sage ich Ihnen jetzt einmal. Ich kann Ihnen nicht garantieren, was vor der WTO standhält; die Diskussion beim letzten Geschäft lässt grüssen. Die Kommission war aber insgesamt der Meinung, dass wir die Interessenlage unseres Landes und unserer Unternehmen, namentlich der kleinen, stärker gewichten müssen, als es der Nationalrat mit seinen letzten Beschlüssen gemacht hat. Sie hat dann diesbezüglich verschiedene Änderungen vorgenommen, neue Differenzen geschaffen und zum Teil auch einfach nur Präzisierungen vorgenommen.