AB 24642
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Jetzt wird es wieder ein bisschen komplexer. In den Entwürfen 5 und 6 geht es um die Richter- und Richterinnenwahl sowie die Oberaufsicht über die Gerichte. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen sah die Gründung einer ausserparlamentarischen Justizkommission vor, und zwar sowohl zur Vorbereitung der Richterinnen- und Richterwahlen wie auch zur Vorbereitung der Oberaufsicht der Gerichte durch das Parlament.
Am 6. Dezember 2001 hat der Ständerat dieses Geschäft an seine Kommission für Rechtsfragen zurückgewiesen. Er wünschte eine parlamentarische Kommission, welche von einem ausserparlamentarischen Beirat unterstützt werden sollte. Am 19. März 2002 hat der Ständerat die Entwürfe 5 und 6 angenommen, die einerseits diese parlamentarische Kommission und andererseits das Fachgremium, d. h. den ausserparlamentarischen Beirat, regeln.
Betreffend Oberaufsicht hat sich der Ständerat bis heute noch nicht ausgesprochen. Im Hinblick auf die Totalrevision der Bundesrechtspflege und vor dem Hintergrund verschiedener Reorganisationen im In- und Ausland haben die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte im Januar 2001 beschlossen, wichtige Fragen zur parlamentarischen Oberaufsicht über die Justiz zu untersuchen. Ein entsprechender Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom Sommer 2002 liegt uns vor. Er wurde im Ständerat und auch in seiner Kommission für Rechtsfragen bis heute noch nicht behandelt, d. h., die Frage der Oberaufsicht ist auch vom Ständerat noch nicht abschliessend geregelt worden.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat nun einen Teil des ständerätlichen Konzeptes übernommen. Das sind die Anträge, wonach die Richterinnen- und Richterwahl grundsätzlich von einer parlamentarischen Kommission bestehend aus zwölf Nationalrätinnen oder -räten und fünf Ständeratsmitgliedern vorbereitet wird.
Nicht regeln will Ihre Kommission im Moment die Frage des Beirates, bevor die Frage der Oberaufsicht geklärt ist. In Ihrer Kommission hat sich eine Diskussion darüber entwickelt, ob die Oberaufsicht von einem solchen Beirat vorbereitet werden soll, ob eine unabhängige Justizkommission oder ob eine parlamentarische Kommission eingesetzt werden soll. Ihre Kommission hat diese Frage bis jetzt bewusst offen gelassen und will als Kommission des Zweitrates erst nach dem Ständerat über die Oberaufsicht befinden.
Aus diesem Grunde wurden im Entwurf 5 die Artikel betreffend Beirat gemäss Mehrheitsbeschluss gestrichen.
In Bezug auf Entwurf 6 beantragt Ihre Kommission Nichteintreten.