AB 246443
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
Antrag der Kommission [GZ]
Der Initiative keine Folge geben
[VS]
Antrag Gysi[GZ]
Der Initiative Folge geben
Schriftliche Begründung[GZ]
Die Befreiung der Altersvorsorgegelder der Schweiz von den Negativzinsen der Nationalbank ist eine sinnvolle und willkommene Massnahme für unsere Sozialwerke in einer Phase langanhaltender Tiefzinspolitik der Notenbanken, in welcher die Erwirtschaftung genügender Renditen erschwert ist. Die Aufhebung der Negativzinsen ist nach den jüngsten Mitteilungen nicht in Sicht, und das schadet insbesondere den Pensionskassen und Stiftungen der zweiten Säule, die sehr stark gefordert sind, um ihre Rentenversprechen umsetzen zu können. Die Senkung der technischen Zinssätze und der Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich und sinkende Renten sind die Folgen. Wenn öffentliche Pensionskassen mit Steuergeldern und Kantonsmitteln (u. a. auch Erträge aus der Nationalbankabgeltung) aufkapitalisiert werden, um [PAGE 978] den Deckungsgrad zu verbessern, dann würden die Negativzinsen gar noch erhöht werden. Die Gesetzgebung sieht für den Bund und die AHV vor, dass sie von Negativzinsen ausgenommen werden können. Die Nationalbank hat aber die Anlagemöglichkeiten für den AHV-Fonds auf eine Milliarde Franken beschränkt. Eine Gesetzesänderung, wie sie die St. Galler Standesinitiative anstösst, würde darum auch der AHV nützen. Die Nationalbank soll den Interessen unserer Bevölkerung dienen. Die Befreiung der Altersvorsorge von den Negativzinsen der Nationalbank nützt unseren Sozialwerken und unserer Bevölkerung und ist darum zu unterstützen.
[VS]
Proposition de la commission [GZ]
Ne pas donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition Gysi[GZ]
Donner suite à l'initiative
[VS]
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.