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preparatory:AB 246602

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12

Wortprotokoll

Bei dieser Formulierung in Artikel 24 Absatz 2 hat im Laufe der Beratungen eine Diskussion stattgefunden: Man hat versucht, das Anliegen, das der Bundesrat formuliert hat, noch klarer zu fassen. Der Bundesrat hat sich inzwischen der Fassung des Ständerates angeschlossen. Wir haben diese Formulierung auch im Auftrag des Ständerates gefunden und sie diesem unterbreitet, weil im Dialogverfahren - und wir stehen bei diesem Artikel beim Dialogverfahren - möglichst Klarheit geschaffen werden soll. Aufgrund der Diskussionen sind wir der Meinung, dass die überarbeitete Fassung des Ständerates, die vom Bundesrat unterstützt wird, hier mehr Klarheit schafft. Wir haben materiell keine Differenzen. Es geht hier eigentlich darum, möglichst klar auszudrücken, was wir wollen. In diesem Dialogverfahren ist der Begriff "Preise und Gesamtpreise" der präzisere Begriff als nur die "Offertpreise". Letzterer wäre offensichtlich verwirrender, weshalb die Fassung der Mehrheit vorzuziehen ist.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Mehrheit zu folgen, der inzwischen auch der Antrag des Bundesrates ist.