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preparatory:AB 246658

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12

Wortprotokoll

In diesem Artikel geht es darum, dass die Finanzkontrolle bei freihändigen Vergaben von Aufträgen von über einer Million Franken beim Auftragnehmer eine Nachkontrolle durchführen und kontrollieren kann, ob diese freihändige Vergabe auch korrekt abgelaufen ist. Das ist eine Lösung, die wir bereits heute auf Verordnungsstufe haben. Das wird auch so gehandhabt, und das kommt insbesondere bei militärischen Gütern, die wir freihändig an einen einzigen Anbieter vergeben, zum Tragen. Wir haben diesen Artikel aufgrund einer Empfehlung der Finanzdelegation eingefügt, die uns aufgefordert hat, das nicht nur auf Verordnungsstufe, sondern auch auf Gesetzesstufe zu verankern, weil sie die Verordnungsstufe nur als knapp genügend betrachtet. Das ist der Grund, dass es hier eingefügt ist.

Wir können grundsätzlich mit beidem leben. Die Regelung in der Verordnung hat bis jetzt funktioniert. Wir haben es aufgrund einer Empfehlung eingefügt, welche die Finanzdelegation nach einer Nachkontrolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle formuliert hat.

Wie Ihre Aufsichtskommission empfehle ich Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

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