preparatory:AB 246889
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-13
Wortprotokoll
Ich denke, es ist wichtig, dass wir bei dieser Vorlage an ihren Ursprung zurückgehen. Sie bezieht sich in ihrer Entstehung eigentlich auf die Zuwanderungs-Initiative. Mit der Umsetzung dieser Initiative haben wir uns dazu bekannt, Fachkräfte, die schon in der Schweiz wohnen, möglichst in den Arbeitsmarkt zurückzubringen. Wir haben verschiedene Massnahmen getroffen, denen Sie zugestimmt haben. Es sind Integrationsmassnahmen für Leute mit Migrationshintergrund. Es geht darum, Leute, die in der Schweiz wohnen, möglichst in den Arbeitsmarkt zurückzubringen.
Das ist das schmale Segment, das wir mit dieser Vorlage ansprechen wollen. Sie ersehen aus der Botschaft, dass wir mit Mindereinnahmen von etwa 10 Millionen Franken rechnen. Es geht also um den Bereich von gutverdienenden Ehepaaren mit Kindern, bei denen es sich steuerlich nicht lohnt, dass beide arbeiten, weil der Mehrertrag von den Kinderdrittbetreuungskosten und höheren Steuern aufgefressen wird. Diesen kleinen Bereich sprechen wir an.
Wir haben naiverweise nicht daran gedacht, dass daraus eine Diskussion über Familienpolitik und Kinderzulagen im Allgemeinen entstehen würde. Wir haben nur diesen Bereich in die Vernehmlassung gegeben. Die Minderheitsanträge, die heute auf der Fahne sind, würden eigentlich diesen Bereich erweitern und würden zwingend eine neue Vernehmlassung verlangen. Denn wir können nicht bei etwas, was wir ganz schmal angedacht haben, plötzlich eine grosse Öffnung vornehmen. Es geht also darum, gutverdienende Leute etwas zu entlasten und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten.
Heute haben wir bei der direkten Bundessteuer einen Kinderdrittbetreuungsabzug von maximal 10 100 Franken pro Kind. Wir möchten das erhöhen. Wir haben auch gedacht, dass hier auch die Kantone mitziehen sollten, wir haben das in der Vernehmlassung gehabt. Die Kantone haben es einhellig abgelehnt, das in ihren Bereichen im Steuerharmonisierungsgesetz aufzunehmen. Bei den Kantonen sind die Abzüge sehr unterschiedlich. Der Abzug geht zurzeit je nach Kanton von 3000 bis 20 400 Franken. Der Kanton Uri hat keine Obergrenze, dort kann alles abgezogen werden. In den Kantonen ist das also sehr breit geregelt. Sie möchten sich hier nicht auf eine Harmonisierung einigen. Damit bezieht sich die Vorlage nur auf die direkte Bundessteuer und nicht auf die Kantone.
Wir gehen davon aus, dass relativ wenige Leute betroffen sind, und Leute, die betroffen sind, haben heute keine Verbilligung bei den Drittbetreuungskosten. Auch das ist ja ein Sozialprogramm: Gutverdienende Leute erhalten keine Subventionen oder keinen Beitrag an Kinderkrippenkosten, sie bezahlen das alles selbst, haben also hohe Auslagen und höhere Steuerbeträge, und dann lohnt es sich für viele nicht, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Das möchten wir mit der Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten auf 25[NB]000 Franken ermöglichen oder etwas attraktiver machen. Diese 25[NB]000 Franken müssen selbstverständlich ausgewiesen werden, es müssen effektive Drittkosten sein, und sie können nicht nur einfach so abgezogen werden. Damit sprechen wir eben diese Kategorie gutverdienender Leute an, die keine Beiträge erhalten, wenn sie Drittbetreuungskosten haben. Dadurch ist auch dieser relativ bescheidene Steuerausfall von etwa 10 Millionen Franken, mit dem wir rechnen, erklärbar.
Das ist die Vorlage des Bundesrates. Sie geht zurück auf die Fachkräfte-Initiative und will es den Leuten, die hier wohnen, attraktiver machen, am Arbeitsmarkt teilzunehmen.
Zu den Minderheitsanträgen auf der Fahne: Der Rückweisungsantrag zielt auf ein völlig anderes Konzept, das wir eigentlich so nicht kennen. Wenn Sie die Vorlage zurückweisen, dann müssten wir diese Vorlage mit Sicherheit in eine Vernehmlassung schicken, denn das ist ein Paradigmenwechsel bei den Steuern. Herr Hegglin hat ja insbesondere darauf hingewiesen: So schnell würde das nicht gehen, weil es ein völlig anderes Konzept ist, von dem ich eigentlich auch nicht glaube, dass es mehrheitsfähig sein würde, wenn wir damit in einer Vernehmlassung kommen - das geht so nicht.
Das Gleiche gilt für den Minderheitsantrag Föhn zu Artikel 35, der verlangt, den Kinderabzug einfach generell auf 10[NB]000 Franken zu erhöhen. Das wäre eine generelle Familienpolitik über alles hinweg, und auch das können wir hier in dieser Vorlage nicht einfach so einbauen. Wenn wir das hier machen, bringt das entsprechende Ausfälle auch für die Kantone. Die Ausfälle bei der direkten Bundessteuer betrügen etwa 350 Millionen Franken, davon etwa 270 Millionen beim Bund und etwa 70 Millionen bei den Kantonen.
Sie können den Kantonen meiner Meinung nach nicht, ohne sie zu konsultieren, 70 Millionen Franken Ausfälle bescheren, indem Sie hier zustimmen - und das betrifft nur die direkte Bundessteuer. Wenn Sie das beschliessen, wächst der Druck auf die Kantone, in ihrer Steuergesetzgebung ebenfalls etwas [PAGE 413] bei diesen Abzügen anzupassen. Damit würde diese Vorlage in einem Ausmass erweitert, zu dem die Kantone in der Vernehmlassung im Grundsatz eigentlich Nein gesagt haben; sie möchten das nicht harmonisieren.
Wenn wir das den Kantonen mit diesem Minderheitsantrag aufbrummen, machen Sie den Kantonen keinen Gefallen - und Sie vertreten ja hier auch die Kantone. Das ist eine Vorlage, die mit den Kantonen konsultiert werden müsste. Anders geht es nicht.
Zurück zu den Wurzeln des Problems: Es geht darum, die steuerliche Attraktivität für die Fachkräfte zu verbessern, damit sie in den Arbeitsmarkt zurückkehren. Logischerweise sind dann eher die gut und sehr gut Verdienenden betroffen, weil wir die anderen nicht entlasten können. Erstere sind jetzt sozusagen doppelt bestraft: Weil sie die Drittbetreuungskosten selbst - ohne Bundesbeiträge - bezahlen, steigen sie beim Einkommen in der Progression, und das möchten wir etwas mindern. Das ist der Kern dieser Vorlage, und ich denke, wir sollten uns darauf beschränken, im Zusammenhang mit der Zuwanderungs-Initiative in einem weiteren, kleinen Bereich die Attraktivität, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, zu stärken.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten - sie macht so, wie wir sie aufgegleist haben, Sinn - und die Minderheitsanträge abzulehnen. Diese sprengen den Rahmen, wir müssten das vernehmlassen. Das können wir in unserer Gesetzgebung so nicht einfach by the way noch einfügen.
Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates und ihr zuzustimmen ist also eine gute Lösung.