preparatory:AB 246899
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-13
Wortprotokoll
Ich nehme gerne noch zu den Bemerkungen von Herrn Ständerat Schmid Stellung, zur Frage dieses Begriffs. Wir möchten damit den Paradigmenwechsel konkretisieren, den wir im ganzen Gesetz vorgenommen haben. Die Kurzfassung ist: Wir kommen von einem Preiswettbewerb zu einem Qualitätswettbewerb. Es soll nicht nur der Preis berücksichtigt werden, sondern die Gesamtqualität des Angebots. Sie finden diese Kriterien in Artikel 29. Es heisst dort: "Sie berücksichtigt neben dem Preis und der Qualität einer Leistung insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität ..." Das sind die Punkte, die diesen Paradigmenwechsel ausmachen.
Mit der Formulierung, die wir jetzt gewählt haben, auch mit diesem geänderten Begriff, bestätigen und unterstreichen wir, dass wir einen Paradigmenwechsel vornehmen. Das sind ja auch die Kriterien, die dazu führen sollen, dass wir den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken können, weil es genau diese Kriterien sind, die Produkte und Leistungen von Schweizer Anbietern unterstreichen und auch eine Differenz zu einem sehr günstigen Preis von irgendwoher schaffen können. Mit dieser Formulierung unterstreichen wir das noch einmal. Wir möchten auch - das haben wir mehrmals in der Kommission gesagt - die Angebots- und Vergabestellen ausbilden, damit sie diese Kriterien schon in der Ausschreibung aufnehmen und entsprechend gewichten.
Wir möchten hier also ganz bewusst zusammen mit den Kantonen, auch mit den Gemeinden, einen Paradigmenwechsel herbeiführen. Die Klagen, dass nur der günstigste Preis zählt, hören wir immer wieder. Wir möchten, dass sich hier etwas ändert, indem solche Kriterien zum Vorschein kommen und [PAGE 419] berücksichtigt werden können. Mit dieser Wortwahl geben wir dem ein entsprechendes Gewicht.