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preparatory:AB 246905

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-13

Wortprotokoll

Der Berichterstatter Ihrer Kommission hat gesagt, wir seien im Zieleinlauf. Wenn ich den 3000-Meter-Steeple nehme, dann ist es so, dass vor dem Zieleinlauf noch der Wassergraben kommt, und dieser Artikel 29 ist so etwas wie der Wassergraben. Da, meine ich, könnte die Mehrheit Ihrer Kommission einen tüchtigen Schuh voll herausziehen. Denn ich glaube, was die Mehrheit will, geht so nicht auf. Es gibt drei Gründe, die für den Minderheitsantrag und für die Lösung des Nationalrates sprechen.

Zum Ersten widersprechen Sie Völkerrecht und den WTO-Bestimmungen, wenn Sie hier gemäss Mehrheitsantrag legiferieren. Ob es sinnvoll ist, ganz offensichtlich gegen Völkerrecht, das wir auch akzeptiert haben, und gegen WTO-Bestimmungen zu legiferieren, ist schon eine Frage, bei der man dann einen Schuh voll herausziehen könnte. Denn mit Sicherheit müssten wir, wenn wir Artikel 29 gemäss Mehrheit anwenden würden, nachher mit Klagen rechnen. Das ist einmal ein erster Grund.

Ein zweiter Grund, der für den Minderheitsantrag spricht: Sie agieren hier mit dem Mehrheitsantrag indirekt auch gegen die Exportwirtschaft. Denn WTO-Bestimmungen öffnen auch die Türe für Exporte, für Dienstleistungen im Ausland. Wenn wir hier Grenzen aufbauen, die nicht gegeben sind, tangieren wir automatisch auch den Export. Wir sind ein Exportland, wir sind auf den Export angewiesen, nicht nur in diesen staatlichen Dienstleistungen, sondern generell. Wir haben sehr viele KMU und Unternehmen, die im Ausland ihre Produkte und ihre Dienstleistungen verkaufen. Wenn wir ganz offensichtlich hier etwas anderes beschliessen, dürften indirekt auch Firmen betroffen sein, die nicht nur staatliche Dienstleistungen [PAGE 418] erbringen. Auch dieser Punkt spricht für den Minderheitsantrag.

Schliesslich, es wurde auch schon gesagt, geht es um die Frage der Praktikabilität. Es ist wahrscheinlich ganz selten der Fall, dass ein Produkt einfach einen einzigen Herkunftsort hat. Es ist vielmehr so, dass Produkte, die kommen, verschiedenste Herkunftsländer haben. Sie haben eine Lieferkette, ob Sie nun Textilprodukte oder andere nehmen. Wenn man dann in jedem einzelnen Fall auf einer solchen Lieferkette das Preisniveau bestimmen muss, kann das gerade diejenigen tangieren, die Sie schützen wollen, nämlich die KMU. Um beim Sport-Jargon zu bleiben: Sie ziehen nicht nur einen Schuh voll heraus beim Wassergraben, sondern Sie schiessen meiner Meinung nach mit dem Mehrheitsantrag ein Eigengoal.

Der Minderheitsantrag ist konform, er entspricht der Lösung des Nationalrates. Denn der Nationalrat hat diesen Kompromiss gemacht, der dann in Absatz 2 kommt: Im Staatsvertragsbereich gibt es diesen Punkt der unterschiedlichen Preisniveaus nicht, aber ausserhalb des Staatsvertragsbereiches kann das unterschiedliche Preisniveau berücksichtigt werden. Da reden wir von Kantonen, da reden wir von Gemeinden, da reden wir von den KMU. Dort, wo Sie diesen Schutz wollen, hat der Nationalrat eigentlich eine gute Lösung gefunden, indem er zwischen dem Staatsvertragsbereich und dem anderen Bereich aufteilt.

Ich glaube einfach, bei genauerem Hinsehen muss man schon erkennen, dass die Fassung der Mehrheit mehr Probleme schafft als Lösungen bietet. Wenn Sie kein Eigengoal schiessen möchten, dann müssten Sie eigentlich hier der Minderheit folgen.