preparatory:AB 246907
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Zu den Absätzen 1 bis 3: Hier beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen. Die Kommission ist sich nach erneuter Prüfung der Argumente bewusst geworden, dass das Konzept des Bundesrates im ganzen Rahmen, den ich vorhin beschrieben habe, wahrscheinlich noch das transparentere und klügere ist und dass die nationalrätliche Fassung mindestens umsetzbar ist.
Bei Absatz 4 haben wir einen Jahrmarkt von Monatsfristen. Der Bundesrat hatte eine Einmonatsfrist vorgeschlagen, um entsprechende Meldungen vorzunehmen. Es geht insbesondere um die Meldung von Namensänderungen oder von Adressänderungen der berechtigten Person, es geht also immer um die wirtschaftlich berechtigte Person hinter einer Aktiengesellschaft. Der Nationalrat hatte den Eindruck, dass ein Monat nun wirklich zu wenig sei und dass man die Frist verpassen könnte, wenn man etwa im Ausland in den Ferien sei, und hat die Frist auf zwölf Monate erstreckt. Der Ständerat ist dann ursprünglich dem Bundesrat gefolgt und hat die Monatsfrist übernommen, wenn auch nicht mit dem allerbesten Gewissen, aber Global-Forum-konform. Der Nationalrat hat dann einen - aus Sicht Ihrer Kommission klugen - Kompromissvorschlag gemacht, indem er eine Dreimonatsfrist vorgeschlagen hat, also drei Monate Zeit gibt, um Adressänderungen des wirtschaftlich Berechtigten zu melden; es gibt immer eine Gesellschaft, die den wirtschaftlich Berechtigten kennen muss. Eine Dreimonatsfrist entspricht zwar nicht sklavisch der Monatsfrist des Global Forum, aber die Mehrheit ist überzeugt, dass eine Dreimonatsfrist allein nicht gerade einen Casus Belli darstellen würde, um auf entsprechende farbige Listen des Global Forum zu gelangen. Eine Dreimonatsfrist sollte handhabbar sein und dazu führen, hier eine Differenz in einem doch eher untergeordneten Punkt zu beseitigen.