preparatory:AB 246924
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-13
Wortprotokoll
Ihre Kommission ist hier dem Beschluss des Nationalrates gefolgt und hat ihre bisherige Position, nämlich diejenige des Bundesrates, aufgegeben. Ich möchte Sie bitten, wieder auf Ihre letzte Fassung und damit auf den Entwurf des Bundesrates zurückzukommen. Es geht hier darum, in welcher Frist der Aktionär Meldung erstatten muss. Sie haben das jetzt auf drei Monate ausgedehnt.
Ich bin nicht ganz sicher, dass Sie dem Aktionär damit einen Gefallen tun. Denn der Aktionär ist Inhaber eines Wertpapiers, und er muss ja daran interessiert sein, seine Änderungen möglichst schnell zu melden. Denn wenn er das nicht möglichst schnell macht, geht er möglicherweise auch ein gewisses Risiko ein, weil die Firma ja dann nicht genau weiss, wo er wohnt, ob sich etwas geändert hat. Es ist eigentlich im Interesse des Aktionärs, möglichst schnell zu melden, dass er einen anderen Wohnort hat oder dass das Papier gewechselt hat. Dass das in einer gewissen vernünftigen Frist passieren soll, liegt im Interesse insbesondere des Aktionärs, aber, glaube ich, auch der Gesellschaft.
Wir sind uns das ja gewohnt; Wohnortswechsel melden wir, wo auch immer, in sieben Tagen. Es ist nicht einzusehen, dass dort, wo es um Wertpapiere geht, also um materielle Werte, diese Frist ausgedehnt werden soll. Das ist eigentlich ein Hauptgrund dafür, dass ich Sie bitte, auf Ihren letztmaligen Beschluss zurückzukommen, bei diesem einen Monat zu bleiben und damit dem Bundesrat zu folgen.
Ich verstehe es nicht ganz, dass man hier die Frist ausdehnt. Man meint, damit eine Erleichterung für den Aktionär zu schaffen, aber man läuft auch Gefahr, ihm ein Stück weit seine Rechte zu nehmen, weil sich etwas ändern kann und er das später meldet. Ich glaube, es ist im allgemeinen Interesse, dass wir das machen.
Dann kommt neben diesen internen Aspekten dazu, dass die Fristen auch beim Global Forum, bei der OECD, von der wir dann wieder kontrolliert werden, eine entsprechende Rolle spielen, weil sie eben gerade auch den Schutz des Aktionärs in den Vordergrund stellt.
Ich denke, es wäre eine vernünftige und plausible Lösung, wenn Sie auf Ihren letztmaligen Entscheid zurückkommen, bei dieser Monatsfrist bleiben und damit auch die Haltung und die Vorlage des Bundesrates unterstützen. Ich bitte Sie in dem Sinne - obwohl Ihre Kommission einstimmig entschieden hat -, eine Abstimmung durchzuführen, hoffentlich zugunsten des Bundesrates.