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preparatory:AB 247339

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-06-17

Wortprotokoll

Die zwei aufgeführten Medikamente betreffen ausschliesslich respektive zum Grossteil Geburtsgebrechen, welche von der Invalidenversicherung zu vergüten sind. Beide angeführten Medikamente sind in der Schweiz noch nicht zugelassen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Preisforderungen der Pharmaindustrie vermehrt dazu führen, dass sehr hohe zusätzliche Kosten für die steuer- und prämienfinanzierten Sozialversicherungssysteme entstehen.

Im Rahmen des vom Bundesrat im März 2018 beschlossenen Kostendämpfungsprogramms werden derzeit auch für den Bereich der Arzneimittel von Experten vorgeschlagene und weitere Massnahmen geprüft. Im Bereich der hochpreisigen Arzneimittel erwägt der Bundesrat, vor allem die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung von Preismodellen zu konkretisieren und zu festigen. Der Bundesrat sieht den Bedarf höherer Transparenz bei der Preisfestsetzung von Arzneimitteln und setzt sich in internationalen Gremien dafür ein. International werden neben der Transparenz der Kosten für Forschung und Entwicklung verschiedene Ansätze zur Festlegung fairer und wirtschaftlicher Preise für Arzneimittel geprüft.

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