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preparatory:AB 247464

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Die Motion hat den Titel "Rasche Unterstützung für Lehrbetriebe mit Kurzarbeit". Der Präsident hat es gesagt: Ihre Kommission hat ganz knapp, mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, beschlossen, Ihnen die Annahme der Motion zu beantragen. Eine Minderheit beantragt Ihnen die Ablehnung.

Die Motion möchte den Kantonen auf Wunsch erlauben, zumindest als befristetes Pilotprojekt, die Löhne der Lehrmeisterinnen und Lehrmeister zu bezahlen, die im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung erwerbstätig bleiben. Die Motion nimmt Bezug auf aktuelle konjunkturelle Schwierigkeiten. Als sie eingereicht wurde, stimmte das natürlich noch etwas besser als heute, aber wir wissen alle, dass Krisen in Zyklen kommen, dass sie immer wieder kommen können und dass es klug ist, sich darauf vorzubereiten, wenn die Krise noch nicht da ist.

Tatsächlich weist die Motion darauf hin, dass Berufsbildungsverantwortliche oft von der Kurzarbeit betroffen sind. Die Motion möchte ja die Löhne der Lehrmeisterinnen und Lehrmeister von den Kantonen übernehmen lassen; dies als einfache Massnahme, um die Qualität des dualen Bildungssystems in der Schweiz zu erhalten. Es sind ja gerade Lehrlinge, Auszubildende, die betroffen sind, die vielleicht die Stelle nicht verlieren, aber deren Lehrmeisterinnen und Lehrmeister von der Kurzarbeit betroffen sind, sodass die Ausbildung der Auszubildenden nicht mehr gewährleistet ist.

Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion. Er hält fest, dass die Arbeitslosenversicherung die Kurzarbeitsentschädigung tatsächlich nur für effektiv ausgefallene Arbeitszeit zahlen kann. Es bestehe aber schon heute ad hoc die Möglichkeit, dass Lehrverträge von Lernenden während des laufenden Schuljahres aufrechterhalten werden, damit diese bei ihrer Ausbildung nicht ein Jahr verlieren oder gegebenenfalls sogar arbeitslos werden. Das wird vom Bundesrat durchaus gewürdigt. Er führt aber aus, dass die Löhne von Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern heute schon oft vom Fonds der Arbeitslosenversicherung übernommen würden, obwohl sie ihre Tätigkeit zur Ausbildung der Lernenden fortsetzen, also nicht arbeitslos werden. Der Bundesrat erachtet in diesem Zusammenhang die heutige Praxis als zumutbar und ausreichend.

Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Auffassung nicht. Zwar ist sich die Kommission auch bewusst, dass wir heute nicht in einer konjunkturellen Krisensituation sind. Sie ist aber dezidiert der Auffassung, dass Löhne von Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern in diesen Situationen von den Kantonen bezahlt werden können sollen.

Wenngleich die Lage auf dem Arbeitsmarkt heute grundsätzlich als gut bewertet wird, können wirtschaftliche Problemlagen wie die Wirtschaftskrise 2008 bis 2009 oder die Frankenkrise 2015 bis 2016 für viele Unternehmungen, gerade auch für kleine Unternehmungen im Bereich der exportorientierten Maschinenindustrie und ähnlicher Industriebereiche, zur Überlebensfrage werden. Wegen der Wichtigkeit des dualen Bildungssystems, das aufrechtzuerhalten ist, erwartet die Mehrheit Ihrer Kommission, dass hier eine saubere gesetzliche Grundlage für eine dauerhafte, nachhaltige Unterstützung dieser Massnahmen gewährleistet wird.

Der Nationalrat hat die Motion am 26. September 2018 mit 114 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen, also sehr deutlich, angenommen. Ich beantrage Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen.