AB 24770
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Es gibt hierzu verschiedene Minderheitsanträge. Ganz kurz zur ersten Minderheit in Artikel 3, zum Antrag der Minderheit de Dardel: Hierüber muss man sich nicht sehr lange aufhalten; dieser Antrag bringt eigentlich nichts, denn der Text ist klar. Es heisst ja "zur Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens". Die Hinweise auf die Praxis im Kanton Zürich waren wohl nicht sehr präzise; nach der heutigen Versuchsordnung kann kantonal variiert werden. Es ist ja gerade das Ziel des Gesetzes und der nachfolgenden Verordnungen, hiermit etwas klarere Grundlagen zu schaffen.
Wichtig hingegen ist die Minderheit Ménétrey-Savary: Es geht hier um die so genannten "Massenuntersuchungen", also um Untersuchungen an einem Kreis von Personen, die wesentliche Tätermerkmale aufweisen. Ich muss Sie bitten, diese Minderheit zu bekämpfen bzw. der Mehrheit zu folgen, denn es steht ausser Frage, dass es sinnvoll sein kann, solche Untersuchungen durchzuführen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass hier eine ganz klare Schwelle eingebaut ist, denn dazu braucht es eine richterliche Anordnung. Die Polizei kann nicht selber entsprechende Massenuntersuchungen durchführen. Dazu braucht es eine unabhängige richterliche Entscheidung. Zudem findet sich eine klare Einschränkung auf wesentliche Tätermerkmale. Ich muss Ihnen hier keine Fälle zitieren. Sie kennen die Fälle aus Norddeutschland, die vor ungefähr einem Jahr prominent in der Presse vertreten waren. Dort ging es um Sexualverbrechen und Ähnliches.
Ich muss schliesslich darauf hinweisen, dass der Eventualantrag Widmer bzw. die weitere Einschränkung zwar durchaus gut gemeint ist, aber beispielsweise umfasst dieser Eventualantrag nicht den Tatbestand der Entführung. Nun kann man das trotzdem für gut befinden. Ich denke aber, dass es auch hier wieder darum geht, dass ein Richter in einem Einzelfall, in dem es sinnvoll ist, aufgrund der Umstände entscheiden kann, vielleicht noch Personen mit wesentlichen Tätermerkmalen zu untersuchen. Unserer Ansicht nach ist die Schwelle mit dieser unabhängigen richterlichen Beurteilung genügend hoch.
Wir bitten Sie deshalb, die Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen und bei Absatz 1bis eventualiter der Minderheit zu folgen, die ihrerseits dem Entwurf des Bundesrates zustimmt.