preparatory:AB 24773
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Diese Bestimmung sieht vor, dass von Personen, an denen eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr vollzogen wird, in jedem Fall ein DNA-Profil erstellt wird. Der Sinn und der Zweck dieser Massnahme besteht darin, Rückfalltäter rascher zu erkennen. Wäre beispielsweise vom Kindermörder Ferrari während seines Gefängnisaufenthaltes ein DNA-Profil erstellt worden, hätte seine erste Rückfalltat viel rascher aufgeklärt werden können und weitere Rückfalltaten hätten vermutlich verhindert werden können. So hat jedes Beweismittel seine guten und seine problematischen Seiten.
In diesem Fall müssen wir aber doch bedenken, dass nicht alle Gefängnisinsassen potenzielle Rückfalltäter sind. Ich denke z. B. an Beziehungsdelikte, die zwar schwer sind und zwangsläufig eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen, bei denen aber wegen der Besonderheit der Tatumstände keine Rückfallgefahr besteht - ich denke z. B. daran, dass eine Frau ihren Mann, der sie zwanzig Jahre lang gequält hat, umbringt. In solchen Fällen besteht kaum Grund zur Annahme, sie werde noch einmal eine solche Tat begehen.
Die Regelung, die wir getroffen haben, hat aber zumindest den Vorteil, dass sie bestimmt und klar ist. Der Preis für die Einfachheit ist, dass von einer ganzen Gruppe von Menschen generell angenommen wird, dass sie zur Begehung irgendwelcher Straftaten eher geneigt sind als andere Personen. Es kann auch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass darin eine unzulässige Diskriminierung liegt.
Dazu kommt, dass mit der Registrierung des DNA-Profils von Personen im Strafvollzug Beweisbeschaffung auf Vorrat betrieben wird, was dieser Bestimmung den Vorwurf von Fachleuten eingetragen hat, sie verletze die Unschuldsvermutung. Die Verwaltung betrachtet die Bestimmung als eine Art Übergangsmassnahme für die Zeit, in der noch Strafgefangene einsitzen, deren DNA nicht schon in der Strafuntersuchung analysiert und registriert wurde. Das heisst, die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Zeit ohnehin alle verurteilten Straftäter registriert sein werden, schon bevor sie in den Strafvollzug kommen.
Der Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, unterlag in der Kommission mit 7 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Er will eine Einschränkung der Registrierung auf Personen, die eine Straftat begangen haben, bei der körperliche Gewalt angewendet worden ist. Damit soll in erster Linie dem Verhältnismässigkeitsprinzip besser Rechnung getragen werden. Fälle wie jener des erwähnten Ferrari würden ein DNA-Profil auf Vorrat demnach rechtfertigen. Hingegen dürfte Personen, die ein Vermögensdelikt begangen haben, nicht generell eine Neigung zur Begehung von Strafdelikten unterstellt werden.
Die Kommissionsmehrheit ist der einfachen und klaren Argumentation der Verwaltung gefolgt und ist davon ausgegangen, dass diese Bestimmung eher Übergangscharakter hat und in Zukunft praktisch von jedem Straftäter ein DNA-Profil registriert sein wird. Es ist meine Aufgabe als Berichterstatterin, Sie aufzufordern, der Kommissionsmehrheit zu folgen.