preparatory:AB 24777
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte Sie - und auch zuhanden des Amtlichen Bulletins - im Zusammenhang mit Artikel 10 einfach noch einmal darauf hinweisen, dass mit diesem Gesetz die bisherigen kantonalen Praktiken und Datenbanken aufgehoben werden müssen und keine gesetzliche Grundlage mehr haben werden. Ich sage das deshalb, weil ich weiss, dass in den Kantonen eine sehr uneinheitliche Praxis bezüglich Probenahmen und Aufbewahrung gepflegt wird. Mit diesem Gesetz wird ein einziges nationales Informationssystem aufgebaut, das ausschliesslich durch den Bund betrieben wird. Dieses Gesetz ersetzt alle kantonalen Ordnungen und Verordnungen, die bis heute bestehen. Das möchte ich der Klarheit halber noch einmal festgestellt haben.