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preparatory:AB 249465

Fournier Jean-René · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-09-09

Wortprotokoll

Art. 10-24 [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil national[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 25 [GZ]

Antrag der Kommission[GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

[VS]

Antrag Zanetti Roberto[GZ]

Abs. 2 Bst. b[GZ]

b. ... dezentralen Komponenten, für die der Bund nicht zuständig ist.

Schriftliche Begründung[GZ]

Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission sieht vor, dass die Redaktionskommission Antrag stellen kann, falls sie bei einer Vorlage auf materielle Lücken, Unklarheiten oder Widersprüche stösst. Die Redaktionskommission hat in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b einen Widerspruch entdeckt. In Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b wird festgehalten, dass der Bund beim nationalen sicheren Datenverbundsystem, beim mobilen breitbandigen Sicherheitskommunikationssystem und beim nationalen Lageverbundsystem die Kosten trägt für "b. die Investition, den Betrieb, den Unterhalt, den betrieblichen Werterhalt sowie den Werterhalt mit Investitionscharakter der dezentralen Komponenten, für die der Bund zuständig ist". In Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b wird hingegen festgehalten, dass die Kantone und die betroffenen Dritten die Kosten für "b. die Investition, den Betrieb, den Unterhalt, den betrieblichen Werterhalt sowie den Werterhalt mit Investitionscharakter der dezentralen Komponenten vollumfänglich" tragen. Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund [PAGE 606] und den Kantonen bzw. betroffenen Dritten ist somit unklar und bedarf einer Klärung. Das Babs ist informiert und ist mit einer Anpassung, wie sie in diesem Antrag der Redaktionskommission vorliegt, einverstanden. Da sich aber die SiK-SR darüber nicht äussern konnte, will die Redaktionskommission mit diesem Antrag eine Differenz schaffen, damit die SiK-NR diese Frage vertieft prüfen kann.