preparatory:AB 250250
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Das war eine lange Diskussion in der Kommission, in diesem Sinne besten Dank für die Frage. Der bestehende Absatz 3 regelt das nur für Personen, die sich auf die Jagdprüfung vorbereiten, und für Jagdgäste unbestimmter Art. Wenn ein Jäger eine kantonale Jagdprüfung gemacht hat, dann ist es heute schon gelebte Praxis, dass er auch in anderen Kantonen eine Jagdberechtigung erhält. Es ändert sich also nichts daran.