AB 25070
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, die Schadensumme im Kernenergie-Haftpflichtgesetz von 1 Milliarde auf 200 Milliarden Franken heraufzusetzen. Damit kommen wir in eine realistische Grösse, was der Schaden nach einem AKW-Unfall allenfalls ausmachen könnte. Die Schätzungen, wie hoch die Schadensumme nach einem Unfall ausfallen könnte, gehen natürlich stark auseinander, je nachdem, ob man zu den Befürwortern oder zu den Gegnern der Atomenergie gehört. Aber selbst unverdächtige Quellen wie das Bundesamt für Zivilschutz, die Eidgenössische Kommission für AC-Schutz und die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen kommen bei ihren Schätzungen zu sehr unterschiedlichen Schadensummen. Eine Studie des Bundesamtes für Zivilschutz geht von einer Schadensumme von 4300 Milliarden Franken aus.
Ich frage Sie: Können Sie sich diese Zahl überhaupt noch vorstellen? Das Konzept für den Notfallschutz, welches von der Eidgenössischen Kommission für AC-Schutz und der HSK ausgearbeitet wurde, nennt hingegen Schadensummen von 20 bis 200 Milliarden Franken.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit dieser Ereignisse sehr klein ist, müssen wir im Kernenergie-Haftpflichtgesetz mit einem solchen Fall rechnen. 200 Milliarden Franken für die Schadensumme, wie es die Kommissionsminderheit beantragt, entsprechen da einer realistischen Schätzung. Viel ist es aber nicht. Würde z. B. im AKW Mühleberg, welches ja Risse im Kernmantel aufweist und sicher nicht zu den sichersten AKW in der Schweiz gehört, ein grosser Unfall passieren, müsste die Agglomeration Bern mit rund 200 000 Menschen evakuiert werden. Da können Sie sich vorstellen, dass selbst 200 Milliarden Franken kaum ausreichen würden.
Die Minderheit will, dass wir im Kernenergie-Haftpflichtgesetz realistische Zahlen festschreiben. Nur so kann sich die Öffentlichkeit auch vorstellen, was ein möglicher Schaden nach einem AKW-Unfall ausmachen würde. Schreiben wir nur 1 Milliarde Franken im Gesetz fest, vermitteln wir den Eindruck, dass ein Atomenergieunfall "nur" etwa Schaden in dieser Grössenordnung anrichten würde; mit so tiefen Zahlen verharmlosen wir das Unfallrisiko.
Ich bitte Sie deshalb namens der Kommissionsminderheit, ihrem Antrag zuzustimmen.