preparatory:AB 251194
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben begründet ihren Antrag, unserer parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, damit, dass die letzte Revision des Gleichstellungsgesetzes, gemäss welcher Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine interne Lohngleichheitskontrolle durchführen müssen, ausreichend sei. Nun wissen wir aber alle, dass das Gleichstellungsgesetz leider ein schwaches Gesetz ist, weil es unter anderem keine Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Ausserdem werden neu nur Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten erfasst, obschon in der Schweiz eine grosse Mehrheit der Arbeitnehmenden in kleinen Betrieben arbeitet, die weniger als 100 Personen beschäftigen.
Seit Jahren werden die Frauen, die ein verfassungsmässiges Recht auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit haben, um ein griffiges Instrument zur Durchsetzung dieses Rechts betrogen. Man verweist auf die Möglichkeit der individuellen Klage, auf die Freiwilligkeit der Unternehmen oder jetzt auf die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes. Alle bisherigen Instrumente haben nicht zum erwünschten Erfolg geführt - und das Gleichstellungsgesetz wird auch nicht genügen, wie ich es bereits erwähnt habe. Denn nur 0,9 Prozent der Unternehmen müssten die neu eingeführte Lohnanalyse durchführen. Zudem wird diese Regelung nach zehn Jahren wieder aufgehoben, wobei keine Sanktionen vorgesehen sind, wenn Lohnungleichheiten aufgedeckt werden.
Es gibt aber durchaus Instrumente zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung, die sich schon bewährt haben. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit haben tripartite Kommissionen die Möglichkeit, Lohnkontrollen durchzuführen und Verstösse zu sanktionieren. Unsere parlamentarische Initiative verlangt genau das: In Analogie zu den tripartiten Kommissionen, welche im Rahmen der flankierenden Massnahmen geschaffen worden sind, verlangt sie die Schaffung einer unabhängigen Lohngleichheitskommission mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenz. Auch andere Länder kennen solche unabhängige Kommissionen und haben damit Erfolg. Solch ein griffiges Instrument wird präventiv wirken und wird zu einer effektiven Reduktion der diskriminierenden Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern führen.
Wenn man es mit der Durchsetzung der verfassungsrechtlich garantierten Lohngleichheit wirklich ernst meint, müssten und sollten wir der Kommissionsminderheit folgen und der parlamentarischen Initiative zustimmen. Schliesslich wollten eine halbe Million Menschen, Frauen und Männer, die am 14.[NB]Juni gestreikt haben, genau das!