preparatory:AB 251255
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-18
Wortprotokoll
Sie haben die Argumente seitens der Versicherer gehört. Dem kann man folgen. Der Antrag Fetz geht weiter in Richtung Schutz des Versicherungsnehmers. Es ist eine Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben. Festzuhalten ist auch - das einfach als Ergänzung -, dass gemäss Artikel 35a so oder so nach drei Jahren ordentlich gekündigt werden kann. Das ist der generelle Hinweis. Aus dieser Sicht ist es eine Güterabwägung, wem Sie hier folgen wollen. Aus unserer Sicht ist die Fassung Ihrer Kommission durchaus sachgerecht.