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preparatory:AB 251327

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-18

Wortprotokoll

Hier macht Ihnen der Bundesrat keinen Vorschlag. Wir hatten allerdings in der Vernehmlassung eine Variante, die mehr oder weniger der Minderheit I (Fetz) gleicht. Wir haben das nach der Vernehmlassung wieder herausgenommen, weil, wie ich schon mehrmals gesagt habe, die Parteien uns aufgefordert haben, beim Rückweisungsantrag zu bleiben.

Ich komme zur Frage der Nachhaftung: Die Differenz zwischen Nationalrat und Minderheit I ist, dass der Nationalrat das nur für die Krankenzusatzversicherungen will, während die Minderheit I das generell ausweitet. Es ist wieder eine Güterabwägung vorzunehmen. Es ist ein Artikel im Sinne der Versicherten, des Versichertenschutzes. Ich denke, auch in Anbetracht der Vernehmlassungsvorlage, ich würde Ihnen hier vorschlagen oder beliebt machen, Ihrer [PAGE 766] Kommissionsmehrheit zu folgen und sich auf die Zusatzversicherung mit dem Vorbehalt in Absatz 2 zu konzentrieren.

Ich kann die Minderheit II (Schmid Martin), die das generell streichen will, beim jetzigen Recht bleiben will, durchaus verstehen. Wir schaffen hier natürlich einen Artikel, der dann zu Interpretationen und Streitigkeiten führen wird. Das ist der mögliche Nachteil. Aber im Sinne der Transparenz und des geforderten Konsumentenschutzes, auch aufgrund unserer Vorbereitungsarbeiten für die Vernehmlassungsvorlage, denke ich, die Fassung des Nationalrates entspreche einem allgemeinen Bedürfnis, mit den Problemen, die sich dann bei der Interpretation ergeben können.

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