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AB 251413

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Hier beantragt Ihnen die Kommission - entgegen dem geltenden Recht, der Vorlage des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates -, einen neuen Artikel einzufügen. Das ist auch ein Stück Konsumentenschutz, und zwar, weil damit sogenannte Abschlagszahlungen ins Gesetz eingefügt werden. Wenn ein Versicherungsunternehmen seine Leistungspflicht bestreitet, dann soll die anspruchsberechtigte Person nach Ablauf der entsprechenden Frist Abschlagszahlungen bis zur Höhe des unbestrittenen Betrags verlangen können. Das heisst: Wenn sich ein Streit zwischen dem Versicherer und der Versicherungsnehmerin - unabhängig davon, ob der Versicherer zahlen muss oder nicht - nicht auf die gesamten 100[NB]000 Franken, sondern nur auf die Frage, ob 80[NB]000 oder 100[NB]000 Franken geschuldet sind, bezieht, dann möchte Ihre einstimmige Kommission, dass die Versicherungsnehmerin auch dann, wenn der Streit noch hängig ist, verlangen kann, dass die 80[NB]000 Franken bezahlt werden. Die restlichen 20[NB]000 Franken bleiben dann natürlich streitig, bis die Frage entschieden ist. Die 80[NB]000 Franken können aber verlangt werden.

Dieser Artikel war ursprünglich Teil der Totalrevisionsvorlage des Bundesrates, und Ihre einstimmige Kommission möchte verhindern, dass - wie man etwas böse sagt - ein Versicherungsnehmer durch die Versicherung "ausgehungert" werden kann, indem unbestrittene Leistungen einfach nicht bezahlt werden, weil noch ein Teilstreit hängig ist.

Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen. Es gibt auch keinen Minderheitsantrag.

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