preparatory:AB 251861
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-19
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Müller-Altermatt. Für die Natur am besten wäre aber, die vom Wasserwirtschaftsverband und von seinem Präsidenten verlangte Änderung abzulehnen. Die parlamentarische Initiative will nämlich erreichen, dass Konzessionen - es geht nur um Neukonzessionen, nicht um Neubauten von Wasserkraftwerken - von Wasserkraftwerken für weitere sechzig bis achtzig Jahre erneuert werden können, ohne Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft - ohne jegliche Massnahmen!
Konkret: Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll für Konzessionserneuerungen vom Ist-Zustand ausgehen, statt wie heute vom ursprünglichen Zustand vor Bestehen des Kraftwerks. Das heutige Umweltrecht muss so, mit diesem Vorschlag, nicht eingehalten werden. Die Pflicht zur Aufwertung der beeinträchtigten natürlichen Lebensräume entfällt - ein schlauer Vorschlag! Wertvolle Lebensräume wie Auen und Moorlandschaften wurden früher einfach überflutet, überbaut. Als in den Fünfziger- und Sechzigerjahren viele Wasserkraftwerke entstanden, waren das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz noch nicht in Kraft. Wir hatten keine Regelungen.
Die parlamentarische Initiative Rösti will nun, dass die grossen Eingriffe zulasten der Gewässer und der Biodiversität für weitere sechzig bis achtzig Jahre ohne jegliche Kompensation bleiben - ein grosser Rückschritt im Natur- und Gewässerschutz und auch für das Image der Wasserkraft!
Die Annahme der Vorlage hätte Folgen. Viele Konzessionen laufen in den nächsten Jahrzehnten aus, insbesondere zwischen 2035 und 2045. Bei Konzessionserneuerungen sind heute Ersatzmassnahmen die Regel. Es besteht ja kein Rechtsanspruch auf eine Konzessionserneuerung, und das Umweltrecht ist heute einzuhalten. In all den bereits behandelten Fällen wurden einvernehmliche Kompromisslösungen gefunden, die weder Massnahmen im Umfang des gesamten früheren Zustandes verlangten noch ganz auf Massnahmen verzichteten. Es sind Kompensationen, die nicht auf Kosten der Produktion des Wasserkraftwerks gehen.
Bei Annahme der Vorlage gelten künftig die Anforderungen des Umweltrechts aber nur für neu konzessionierte Anlagen, für neue Anlagen, nicht für die Erneuerung von Konzessionen. Darum unterstützen wir die Minderheit Müller-Altermatt und den Bundesrat, damit Massnahmen der Kantone zugunsten von Natur und Landschaft zumindest vereinbart oder angerechnet werden können. Es heisst erst noch "sofern diese möglich und verhältnismässig sind". Es ist also eine schwache Kann-Formulierung. Die Kantone behalten so immerhin einen Handlungsspielraum, um anlässlich von Konzessionserneuerungen Ersatz für bestehende Schäden einzufordern und Revitalisierungsprojekte umzusetzen.
Mehr konnten wir in der Kommission trotz vielen Versuchen leider nicht erreichen. Auch der Minderheitsantrag bedeutet für die Natur einen Rückschritt. Der Handlungsbedarf zugunsten der Biodiversität ist gross und dringend; das wissen wir alle. Um den Biodiversitätsverlust zu stoppen, braucht es in allen Politikbereichen Massnahmen, auch bei der Wasserkraftnutzung. Mit dieser Revision handelt die Mehrheit der Kommission nicht konsequent.
Falls die Minderheit abgelehnt wird, werden wir diese anachronistische Schwächung des Naturschutzes ablehnen. Ich bitte Sie, der Minderheit Müller-Altermatt zuzustimmen.