AB 252773
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Wir sind beim letzten Block, und es gibt noch einige Artikel, die bis jetzt noch nicht behandelt wurden. Ich werde diese noch kurz erläutern.
Bei Artikel 44 Absatz 2 und Artikel 53 Absatz 1 geht es um eine Präzisierung, die wir eingefügt haben. Da geht es vor allem um die Frage, in welcher Form die Polizeiorgane beigezogen werden können. Hier bitten wir Sie selbstverständlich, der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe g hat sich die Kommission auch um Begrifflichkeiten gestritten. Die Minderheit meint, der Edöb solle "Leitfäden und Arbeitsinstrumente" erarbeiten. Die Mehrheit hat das umformuliert: "Er erarbeitet Arbeitsinstrumente als Empfehlungen ..." Die Variante mit den Empfehlungen möchten wir Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen ans Herz legen.
Bei Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben b und c, dieser Gebührensache, will die Mehrheit keine Gebühren für die Genehmigung von Standard-Datenschutzklauseln. Da war das Stimmenverhältnis 16 zu 7.
Ich komme noch zu den Bussen bei den Strafbestimmungen: Da wurde ja der Antrag der Minderheit I (Wermuth) mit der Forderung nach Bussen bis zu 20 Millionen Franken oder 4[NB]Prozent des Jahresumsatzes zurückgezogen - besten Dank! -; er wurde in der Kommission klar abgelehnt.
Wir haben noch die Minderheit II (Glättli) mit der Forderung nach einer Busse bis zu 500[NB]000 Franken. Die Mehrheit beantragt 250[NB]000 Franken. Das Stimmenverhältnis war 15 zu 8 für die Variante mit 250[NB]000 Franken. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Grössenordnung für die Verhältnisse in der Schweiz gerechtfertigt ist. Wir haben aber - das haben Sie bereits gehört - auch eine entsprechende Motion eingereicht, wonach dieses System gesamthaft überprüft werden muss.
Zu Artikel 55 Buchstabe c, der Verletzung der Sorgfaltspflichten: Die Mehrheit möchte, dass es keine Busse gibt, wenn die Mindestanforderungen nicht eingehalten werden. Hier hatten wir vor allem den Schutz von kleinen Unternehmen vor Augen, die vielleicht etwas vergessen oder eben fahrlässig nicht gemacht haben, damit sie hierfür nicht gebüsst werden. Die Kommission war mit 15 zu 7 Stimmen der Meinung, dass diese Möglichkeit gegeben sein muss.
Nun komme ich zu den letzten Artikeln, den Artikeln 63, 64, 66, 67 und 69. Hier geht es effektiv wieder um den Angemessenheitsbeschluss. Die Mehrheit möchte bei der Inkraftsetzung eine Frist von 24 Monaten; das Abstimmungsresultat in der Kommission war 13 zu 11 Stimmen. Der Minderheitsantrag Humbel, der jetzt auf dem Tisch liegt, möchte, dass der Bundesrat die Inkraftsetzung festlegt. Hier gilt es für Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu überlegen, ob Sie das für angemessen halten oder nicht. Die Kommission war jedenfalls mit 13 zu 11 Stimmen der Meinung, dass eine Frist von 24 Monaten eingeräumt werden müsste.
Wir kommen noch zu den Aufhebungen und Änderungen anderer Erlasse; diese werden ja nicht einzeln heruntergelesen. Ich möchte Sie der Vollständigkeit halber informieren, dass die Kommission noch Kommissionsmotionen eingereicht hat. Das Datenschutzgesetz regelt ja nicht, wer wem welche Daten zur Verfügung stellt, sondern eigentlich nur die Spielregeln dazu und die Pflichten und Regeln, die beim Datenaustausch eingehalten werden müssen. So haben wir Änderungsbedarf erkannt beim Bundesgesetz über die Krankenversicherung - auch beim Case Management -; beim Bundesgesetz über die Unfallversicherung, u. a. bei Artikel 97; und beim Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Wir haben hierzu separate Motionen eingereicht. Leider hat der Bundesrat diese noch nicht beantwortet. Ich gehe davon aus, dass wir diese im Rat noch diskutieren werden. Zusätzlich wurde auch eine Motion zum Bundesgesetz über die Luftfahrt eingereicht, wo es einer Änderung bedarf, damit der Datenaustausch funktionieren kann.
Lieber Herr Kollege Wermuth, auch bei mir kommt - er hat es vorhin gesagt - ein bisschen Wehmut auf; nach Wermuth kommt Wehmut. Wir hatten eine tolle Teamarbeit während über zwei Jahren, praktisch über alle Fraktionen hinweg. Und wir haben jetzt eine Vorlage, die aus Sicht der Kommission durchaus bearbeitbar ist. Wir sind sehr nahe an der Erfüllung der EU-Richtlinien 2016/679 und 2016/680 und am revidierten Übereinkommen des Europarates, der Konvention[NB]108. Wir sind überzeugt, dass den Anforderungen zur[NB]Datenschutzäquivalenz Genüge getan ist und wir, wenn[NB]auch noch einige Anpassungen gemacht werden, schlussendlich ein mehrheitsfähiges Gesetz präsentieren können. Wir haben ein gutes Gesetz für die Bürgerinnen, wir haben ein gutes Gesetz für die Bürger, und wir haben ein gutes Gesetz für die Wirtschaft.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.