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preparatory:AB 253095

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-09-26

Wortprotokoll

Die Kantone sollen sich mit rund 25 Prozent an den Kosten beteiligen, die in der OKP entstanden sind. Dies ist in der Vorlage so weit unbestritten. Nun geht es darum, wie diese Mittel auf die einzelnen Versicherer verteilt werden sollen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht vor, dass die Mittel des Kantons proportional zu den Kosten, die bei den einzelnen Versicherern entstanden sind, verteilt werden. Eine Minderheit möchte, dass die Kantonsbeiträge in gleicher Höhe, aber proportional zum Risiko auf die einzelnen Versicherer verteilt werden. Bei der Verteilung auf die einzelnen Versicherer würde es also nicht um die entstandenen Kosten gehen, sondern um die vom Risikoausgleich erwarteten Kosten. Der Minderheitsantrag möchte die Anreize der Versicherer, auf eine effiziente Versorgung hinzuwirken, maximieren. Ich muss Ihnen sagen: Dies mag auf den ersten Blick sinnvoll sein, hat aber gravierende Nachteile, weil es nämlich in eine starke Abhängigkeit vom Risikoausgleich führt. Über den Risikoausgleich würde neu ein viel grösseres Volumen umverteilt. Der Risikoausgleich kann aber die medizinische Lage einer versicherten Person nur annäherungsweise vorhersagen. Alles andere wäre viel zu aufwendig. Der Anreiz zur Risikoselektion würde mit dem Minderheitsantrag gegenüber heute also potenziell verstärkt.

Für uns bietet hingegen die Variante der Mehrheit ein gutes Gleichgewicht von Effizienzanreizen und Verminderung von Risikoselektion. Drei Viertel der Kosten laufen über den Risikoausgleich, ein Viertel läuft über eine Kostenerstattung. Der Bundesrat unterstützt deshalb die Mehrheit Ihrer Kommission.