AB 253271
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Dieser Einzelantrag wurde als eine Systemlösung, gekoppelt mit dem Einzelantrag Fässler Daniel, gestellt. Er zielt darauf ab, Artikel 18 Absatz 1bis Buchstabe b, das flächendeckende Verbot für Werbung in Publikationen, zu streichen. Es wäre eine Kombination gewesen, kein Verbot, dafür aber eine Selbstregulierung der Branche ins Gesetz aufzunehmen.
Wir wissen, dass die Selbstregulierung in anderen Bereichen gewisse Ergebnisse erreicht hat. In meiner Funktion als Präsident von Kommunikation Schweiz habe ich damals z. B. erfolgreich erwirkt, dass im Bundesgesetz über den Konsumkredit nicht unbedingt eine staatliche Lösung, sondern eine Branchenlösung gefunden wurde. Wenn die Branchenlösung nicht greift, dann soll der Bund mit Restriktionen eingreifen. Solange die Selbstregulierung wirkt, müsste man ihr eine Chance einräumen. Wenn sie nicht zufriedenstellend ist, dann muss der Staat eingreifen. Diese Systemlösung, gekoppelt mit dem Einzelantrag Fässler Daniel, hätte ich vorgeschlagen.
Wir haben in diesem Gesetz noch nicht alles geregelt, aber nachdem Sie den Einzelantrag Fässler Daniel abgelehnt haben, stellt sich schon die Frage, ob es noch Sinn macht, für die verbleibenden Bereiche - (Der Redner räuspert sich) ich rauche nicht, (Heiterkeit) aber die Emotion, hier am Tag der Mehrsprachigkeit auf Deutsch zu sprechen, ist sondergleichen! - eine Branchenregulierung zu verlangen. Man könnte auch sagen, dass der Zweitrat diese Frage nochmals anschauen soll, und wir hier keine Kommissionsdiskussion im Plenum führen.
Wenn Sie aber, Herr Berichterstatter, nach dem Mehrwert dieser Bestimmung fragen, dann möchte ich sagen: Der Mehrwert ist in Absatz 2 dieses Artikels enthalten. Das heisst, es ist nicht mehr nur eine freie Vereinbarung der Branche, sondern darüber wird dem Bund regelmässig Bericht erstattet, damit der Bund auch die Wirksamkeit der Branchenregulierung prüfen kann. Das wäre der Mehrwert gegenüber der [PAGE 976] heutigen Situation. Das ist genau das, was wir beim Konsumkreditgesetz erreicht haben: Die Selbstregulierung der Branche wirkt, und wenn sie nicht wirkt - der Bund kann sie kontrollieren -, dann soll der Bund allenfalls mit Gesetzesrestriktionen eingreifen.
Ich bin jetzt selber verwirrt. Macht es noch Sinn, diesen Antrag aufrechtzuerhalten, nachdem der Rat den Antrag Fässler Daniel abgelehnt hat? Ich glaube, ich könnte diesen Antrag zurückziehen, würde aber befürworten, dass die Schwesterkommission im Nationalrat die Möglichkeiten einer Branchenregulierung nochmals prüft und uns dann allenfalls etwas Entsprechendes vorschlägt.
In diesem Sinne würde ich jetzt diesen Antrag zurückziehen.