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AB 253310

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26

Wortprotokoll

Bei Artikel 16 geht es letztlich um die Frage, ob die künftigen Beiträge der Kantone kostenbasiert oder pauschaliert bzw. risikobasiert eingespeist werden sollen. Die SVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich die Variante der kostenbasierten Einspeisung. Das bedeutet eigentlich nichts anderes als die Einführung der bisherigen Einspeisungsregelung des stationären Bereichs auch im ambulanten Bereich. Kostenbasierte Einspeisung heisst auch: Die Einspeisung des Beitrages erfolgt aufgrund der tatsächlichen Rechnungen, also nicht aufgrund irgendwelcher mathematischer Berechnungen, sondern aufgrund der faktischen Rechnungen, die seitens der Leistungserbringer ausgestellt werden.

Den Minderheitsantrag mit der pauschalierten bzw. risikobasierten Einspeisung der Kantonsgelder lehnt die SVP-Fraktion aus folgenden Gründen ab: Es geht hier bei dieser Einspeisung um Beiträge der Kantone, letztlich um kantonale Steuergelder, welche für die konkrete Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, der Versicherten in einem Kanton, aufgewendet werden. Es muss sich deshalb um effektive Rechnungen handeln, nicht um fiktive Rechnungen aufgrund mathematischer Berechnungen. Es geht weiter auch darum, das erprobte und grundsätzlich bewährte System der neuen Spitalfinanzierung auf den ambulanten Bereich zu übertragen. Hier bezahlen die Kantone, wie ich bereits gesagt habe, ihre Beiträge an die konkreten Rechnungen der Bürgerinnen und Bürger und nicht an irgendwelche Risiken - man könnte auch sagen: nicht an irgendwelche Phantome. Es geht damit faktisch, und damit komme ich zum Schluss, um die Kostenwahrheit bezüglich der eingesetzten Steuergelder eines Kantons. Pauschalbeträge oder irgendwelche fiktive Beträge sind nach Auffassung der Mehrheit der SVP-Fraktion der falsche Ansatz.

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb mehrheitlich, der Kommissionsmehrheit zu folgen, die sich für die kostenbasierte Variante entschieden hat.

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