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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-04
Wortprotokoll
Die Jahresziele 2020 des Bundesrates scheinen Sie noch nicht so zu interessieren. Ich versuche Ihnen aber einmal darzulegen, welche Ziele sich der Bundesrat für nächstes Jahr gesetzt hat. Es ist eine Tradition, dass der abtretende Präsident Ihnen die Ziele des nächsten Jahres präsentiert. Das hängt auch mit unserem System zusammen, mit der Kontinuität und der Unaufgeregtheit, mit der wir in der Regel politisieren.
Wir nehmen das erste Jahr der neuen Legislatur in Angriff. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023 im November verabschiedet und dabei, basierend auf den Bundesratsbeschlüssen, drei Leitlinien, drei rote Fäden, und zu diesen drei Leitlinien achtzehn konkrete Ziele definiert. Der Bundesrat setzt dabei auf Kontinuität. Er führt die bisherigen Leitlinien weiter und aktualisiert sie. Er hat für die nächste Legislaturplanung zwei neue Ziele aufgenommen. Das eine ist das Klima, das andere die Digitalisierung. Das Thema Klima hat er bereits im Frühjahr dieses Jahres festgelegt. Zudem soll die Schweiz über geregelte Beziehungen mit der EU verfügen.
Apropos Digitalisierung: Wir werden Ihnen die künftigen Jahresziele nur noch digital übermitteln, also nicht mehr ausdrucken.
Ich komme damit zu den Schwerpunkten der Jahresplanung. Wir haben die erste Leitlinie mit "Wohlstand" überschrieben. Welche Geschäfte stehen da an? In der Finanzpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushaltes - das ist unter dem Stichwort strukturelle Reformen bekannt - verabschieden. Dabei geht es um Massnahmen für Reformen und Optimierungen in der Verwaltung, welche entsprechende Gesetzesänderungen erfordern.
In der Steuerpolitik wird der Bundesrat Ihnen 2020 die Vernehmlassung zu einer Reform der Mehrwertsteuer unterbreiten. Hier geht es insbesondere um die mehrwertsteuerliche Behandlung von Subventionen und die Mehrwertsteuererhebung auf Internetplattformen.
Weiter wird der Bundesrat 2020 die Haltung der Schweiz zum OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft, also dieses grosse Reformprojekt, unterbreiten und die Position der Schweiz zum Schlussbericht der OECD festlegen.
Bezüglich Digitalisierung wird der Bundesrat 2020 die IKT-Strategie des Bundes 2020-2023 verabschieden und dort die Funktion und Organisation der Bundesinformatik festlegen.
Ebenfalls wird der Bundesrat 2020 die Strategie "Hybrid-Cloud des Bundes" verabschieden. Damit wird er die Ausrichtung der Nutzung von bundesinternen und externen Cloud-Diensten sowie ihr Zusammenspiel festlegen. Des Weiteren wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zu einer gesetzlichen Grundlage für die Beteiligung des Bundes an der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand im Bereich des E-Government verabschieden.
In der Wirtschaftspolitik wird der Bundesrat 2020 eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die administrative Entlastung der Unternehmen verabschieden. Damit sollen Prinzipien und Instrumente verankert werden, um die administrative Belastung der Unternehmen durch bestehende und neue Regulierungen zu senken.
In der Aussenwirtschaftspolitik wird sich der Bundesrat weiterhin für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Netzes von Freihandelsabkommen einsetzen. Dazu will er 2020 unter anderem die Botschaft zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mercosur-Staaten verabschieden.
Bezüglich Brexit wird der Bundesrat 2020 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zur Genehmigung unterbreiten und dann ratifizieren. Gleichzeitig wird der Bundesrat Gespräche über den Ausbau und die langfristige Ausgestaltung der Handelsbeziehungen führen.
In der Bildungs- und Forschungspolitik wird der Bundesrat 2020 mit der Verabschiedung der BFI-Botschaft 2021-2024 seine Förderpolitik sowie die für die Umsetzung benötigten Mittel für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 festlegen.
In der Verkehrspolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021-2024 verabschieden.
Ich komme damit zur zweiten Leitlinie. Wir haben sie mit "Zusammenhalt" überschrieben. In der Medienpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen verabschieden. Diese Teilrevision bringt Anpassungen an die veränderte Mediennutzung sowie an die geänderten Rahmenbedingungen für die elektronischen Medien mit Ausweitung auf Online-Medien und gleichzeitig Unterstützungsmassnahmen für die ganze Medienbranche.
In der Kulturpolitik kommt die Kulturbotschaft 2021-2024. Damit werden die Zielsetzungen und die Finanzierung der Kulturpolitik des Bundes für die nächste Förderperiode festgelegt.
In der Sportpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung, das sogenannte Nasak-Programm 5, verabschieden. Damit will der Bundesrat seine finanzielle Unterstützung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung weiterführen.
In der Sozialpolitik wird die Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Damit die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gewährleistet ist, muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Mit Ausgleichsmassnahmen soll das Rentenniveau gehalten werden können.
In der Gesundheitspolitik kommt die Botschaft zur Änderung des KVG. Das sind die Massnahmen zur Kostendämpfung im zweiten Paket. Schwerpunkte dieses zweiten Pakets sind die Zielvorgabe für das OKP-Wachstum, weitere Massnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich sowie die Förderung der koordinierten Versorgung. [PAGE 2058]
In der aussenpolitischen Strategie 2020-2023 wird der Bundesrat die aussenpolitischen Prioritäten in den Bereichen Wohlstand, Frieden und Sicherheit, Nachhaltigkeit und digitale Gouvernanz sowie in Bezug auf die Schwerpunktregionen und die globalen Schwerpunktländer darlegen.
In der Entwicklungspolitik kommt die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024. Die Entwicklungszusammenarbeit soll dabei stärker fokussiert und wirkungsvoller werden. In Zukunft sollen zudem die strategische Verknüpfung zwischen internationaler Zusammenarbeit und Migrationspolitik sowie das Engagement für Klima und Umwelt verstärkt werden.
In der Europapolitik muss eine Lösung für die institutionelle Frage mit der EU gefunden werden, damit neue Marktzugangsabkommen abgeschlossen und die bestehenden Abkommen aktualisiert werden können. Dafür muss der bilaterale Weg im Interesse der Schweiz fortgesetzt werden. Der Bundesrat will den im Jahr 2019 eingeleiteten Prozess nächstes Jahr weiterführen; das mit Blick auf einen Abschluss eines institutionellen Abkommens und die Verabschiedung einer diesbezüglichen Botschaft.
Die dritte Leitlinie ist mit "Sicherheit" überschrieben. In der Migrationspolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zum einfachen Bundesbeschluss zum UNO-Migrationspakt verabschieden. Darin wird er darlegen, dass der UNO-Migrationspakt den Interessen der Schweiz im Migrationsbereich entspricht.
Der Bundesrat will 2020 Kriminalität und Terrorismus wirksamer und rascher bekämpfen, indem die Schweiz an der Prümer Polizeikooperation der EU-Mitgliedstaaten teilnimmt, indem den Schweizer Strafverfolgungsbehörden Zugang zur Datenbank Eurodac gewährt wird und indem mit den USA ein der Prümer Zusammenarbeit gleichwertiges Abkommen zur Verhinderung und Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus abgeschlossen wird.
In der Sicherheitspolitik wird der Bundesrat 2020 über einen Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz befinden. Im Bericht wird insbesondere behandelt, wie mittel- und langfristig genügend Dienstpflichtige und Freiwillige rekrutiert werden können und wie sichergestellt werden kann, dass deren Kompetenzen und deren Anzahl den Bedürfnissen von Armee und Zivilschutz entsprechen.
In der Agrarpolitik kommt die Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus. Damit soll die Landwirtschaftspolitik in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt weiterentwickelt werden.
In der Energiepolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Revision des Stromversorgungsgesetzes verabschieden. Damit soll langfristig die Versorgungssicherheit garantiert, die wirtschaftliche Effizienz gesteigert sowie die Marktintegration der erneuerbaren Energien gefördert werden.
In der Umweltpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Revision des Umweltschutzgesetzes verabschieden. Die Lärmschutzvorschriften sollen dahingehend geändert werden, dass in lärmbelasteten Gebieten die raumplanerisch geforderte Siedlungsdichte nach innen möglich und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm Rechnung getragen wird.
In der Klimapolitik wird der Bundesrat 2020 eine langfristige Klimastrategie verabschieden, die im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris steht und den Möglichkeiten der Schweiz Rechnung trägt.
In der Nachhaltigkeitspolitik wird der Bundesrat 2020 die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 verabschieden und darin die Ziele und strategischen Stossrichtungen für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festlegen. Gleichzeitig wird er einen Aktionsplan 2020-2023 mit Massnahmen für die Legislatur beschliessen.
Im Bereich der Cyberrisiken wird der Bundesrat 2020 einen Bericht gutheissen, in dem aufgezeigt werden soll, wie im rasant wachsenden Bereich der ans Internet angebundenen Geräte die Sicherheit dieser Geräte erhöht und der Missbrauch für Cyberkriminalität erschwert werden kann.
Ich komme damit bereits zum Schluss. Der Bundesrat plant für das erste Jahr der neuen Legislatur, die diese Woche begonnen hat, eine breite Palette von insgesamt 123 Massnahmen. Eine verantwortungsvoll geführte Politik muss jedoch immer auch die Grenzen der Planbarkeit und Steuerbarkeit anerkennen. Die in den Jahreszielen geplanten Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik sind kein Korsett, mit dem unvorhersehbare, dringend gebotene Massnahmen verhindert würden; es ist nicht etwas, das ungeachtet von sich ändernden Rahmenbedingungen umgesetzt werden soll. Zielanpassungen gehören also ebenso zum System.
In diesem Sinne freue ich mich im Namen des Bundesrates auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen in der neuen Legislatur und wünsche Ihnen dafür viel Freude und Spass.