preparatory:AB 254640
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-05
Wortprotokoll
Ich nehme ebenfalls zu diesen Anträgen in Block 2 Stellung.
Den Antrag der Minderheit Schneider Schüttel zur Erhöhung der Globalbudgets um insgesamt 1,4 Millionen Franken lehnen wir ab. Wir haben bereits im Bundesamt für Landwirtschaft mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel in den Jahren 2019 und 2020 vier zusätzliche Stellen geschaffen. Im BAFU wurde das Globalbudget für die Umsetzung des Aktionsplanes 2019 um 2,6 Millionen Franken aufgestockt, und wir führen das weiter. Wir sind der Meinung, dass damit dieser Antrag bereits erfüllt ist. Dies betrifft aber andere Konten als jene, zu denen der Antrag gestellt wurde. Damit können wir dieses Ziel erreichen.
In Bezug auf die Leistungsgruppe 1, Erhöhung des Soll-Wertes auf 30 statt 20, bitte ich Sie ebenfalls, die Minderheit Schneider Schüttel abzulehnen. Wir koordinieren die Messungen insbesondere mit der EU, auch um die entsprechenden Resultate zu vergleichen. Es macht keinen Sinn, wenn wir hier einen anderen Rhythmus einschlagen, weil damit unsere Ergebnisse nicht mehr vergleichbar sind. Ich bitte Sie also, beim Antrag des Bundesrates und Ihrer Kommissionsmehrheit zu bleiben, damit wir das gewählte Vorgehen weiter aufeinander abstimmen können.
Zum Antrag der Minderheit Keller Peter zum Büro für Konsumentenfragen: Das ist eigentlich ein Bagatellbetrag. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Wir haben in der Vergangenheit immer 50[NB]000 Franken - um diesen Betrag geht es - aus dem Generalsekretariat in das Büro für Konsumentenfragen verschoben. Im Sinne der Transparenz haben wir dies direkt beim Büro für Konsumentenfragen eingestellt und beim Generalsekretariat gekürzt. Es geht hier also nicht um Mehrausgaben, sondern einfach um Klarheit. Es wurden 50[NB]000 Franken verschoben. Sie können also im Sinne der Transparenz den Antrag der Minderheit Keller Peter ablehnen.
Im Antrag zu Schweiz Tourismus übertrumpft die Finanzkommission den Bundesrat. Wir sind damit einverstanden, weil Ihr Rat bereits im September dieser Erhöhung zugestimmt hat. Sie haben das jetzt aufgenommen. Wir hatten die Gelegenheit nicht mehr, Ihren Beschluss im Budget zu berücksichtigen. Wir sind also mit der Erhöhung einverstanden, weil Sie das ja bereits so beschlossen haben.
Dann möchte ich Sie bitten, bei den Anträgen zur Forschung auf den Antrag des Bundesrates zurückzukommen und nicht Ihrer Finanzkommission zu folgen. Es geht hier um die Aufstockung der Forschungsbeiträge an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau. Ihre Kommission möchte die Forschungsbeiträge im nächsten Jahr um 2,5 Millionen Franken erhöhen, 2021 um 5 Millionen, 2022 um 7,5 Millionen und 2023 ebenfalls um 7,5 Millionen. Das Forschungsinstitut ist eine private Stiftung, und der Bund richtet bereits jetzt jährlich etwa 8 Millionen Franken an Beiträgen aus. Im Übrigen finanziert sich das Institut durch private Aufträge. Wenn Sie diesen Betrag erhöhen, bezahlt der Bund 60 Prozent der Stiftung und in Zukunft noch mehr. Das war eigentlich nicht die Absicht, dass der Bund sich hier mehrheitlich beteiligt, sondern es soll eine private Stiftung bleiben. Ich bitte Sie, hier auf den Entscheid des Bundesrates zurückzukommen. Tun Sie dies auch im Hinblick auf die ständerätliche Debatte, dort stand dieser Betrag nicht zur Diskussion. Ich bitte Sie also, hier den Antrag Ihrer Finanzkommission abzulehnen.
Die Minderheit Grin möchte die "Beihilfen Pflanzenbau" um 3 Millionen Franken aufstocken; das ist die Verkaufsförderung für Weine. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die entsprechenden Mittel eingestellt haben. Die Umsetzung des Antrages ist nicht möglich. Bereits heute unterstützt der Bund die Kampagne für Schweizer Weine mit jährlich 3 Millionen Franken, mit 2,8 Millionen im Inland und mit 200[NB]000 Franken im Ausland. Im Kredit sind genügend Mittel eingestellt, um auch noch temporäre Massnahmen aufzunehmen. Darüber hinaus hat der Bundesrat auch Nichtmitglieder verpflichtet, die [PAGE 2092] Kommunikationsmassnahmen des Branchenverbandes Schweizer Reben und Weine mitzufinanzieren. Damit ist eigentlich das, was Herr Grin gefordert hat, erfüllt. Aufgrund seines Votums bin ich eigentlich der Meinung, dass Sie diesen Antrag zurückziehen könnten, weil die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die "Direktzahlungen Landwirtschaft" um 3 Millionen Franken aufzustocken, ist ebenfalls ein Antrag der Mehrheit Ihrer Finanzkommission. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zuzustimmen und diese Kompensation vorzunehmen. Ich denke, wir müssen bei der Landwirtschaft generell aufpassen, dass wir die grossen Linien beibehalten und nicht im Mikrobereich noch zusätzliche Beträge einstellen. Insgesamt ist das landwirtschaftliche Budget hoch, und es muss dort ein Spielraum bleiben, um gewisse Abstimmungen vornehmen zu können. Hier eine Aufstockung um 3 Millionen Franken vorzunehmen, ist einfach nicht zeitgemäss und nützt auch der Landwirtschaft nichts. Man schlägt ihr das dann wieder um die Ohren, wenn man hier im Bereich der Bagatellsubventionen aufstockt.
Ich komme damit zum Bereich Technologietransfer. Hier beantragt der Bundesrat, 20 Millionen Franken einzusetzen. Die Minderheit Masshardt möchte im Finanzplan um 200 Millionen Franken aufstocken, also den Betrag mehr als verzehnfachen. Das ist, selbst wenn Sie das möchten, einfach nicht möglich. Denn das würde sehr viel mehr Personal brauchen. Man kann nicht innerhalb eines Jahres von 20 auf 220 Millionen Franken hinauffahren. Das ist schlicht nicht möglich. Man sollte auch aus grüner oder umwelttechnischer Sicht keine falschen Erwartungen wecken. Denn wir hätten dann einen Betrag im Budget, den man einfach nicht bewältigen kann. Dann käme der Vorwurf, dass wir das nicht wollten und Sie das nicht könnten.
Ich bitte Sie, bei diesen 20 Millionen Franken zu bleiben. Wir haben hier einen Grundbeitrag, der es ermöglicht, die laufenden Projekte zu unterstützen.
Gleichzeitig bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Sollberger) nicht zu unterstützen. Die Minderheit Sollberger will den Betrag halbieren, von 20 auf 10 Millionen Franken. Da sehen Sie wieder, wie der Bundesrat doch eine gute Nase hatte und in der Mitte zwischen einer Aufstockung um 200 Millionen Franken und der Kürzung liegt. Was wir einstellen, ist einfach realistisch und kann so umgesetzt werden.
Ich bitte Sie, beide Anträge abzulehnen.
Ich komme damit noch zur Revitalisierung. Hier möchte die Minderheit Schneider Schüttel aufstocken. Der Bund bezahlt ja Beiträge aufgrund der Gesuche, die eintreffen. In den letzten Jahren hatten wir in diesen Bereichen in der Regel Kreditreste, weil die Kantone die entsprechenden Beiträge nicht abholen konnten. Denn diese Revitalisierungsprojekte stossen sehr oft auf regionalen Widerstand, bei den Landwirten, bei den Landbesitzern, und können dann nicht realisiert werden. Wir haben diejenigen Mittel eingestellt, von denen wir glauben, dass sie für das nächste Jahr genügen.
Wir würden Ihnen aber in dieser Frage einen Nachtragskredit unterbreiten, wenn das, was Frau Schneider Schüttel sagt - dass sehr viele baureife Projekte und Gesuche konkret eingehen werden -, tatsächlich eintreffen sollte. Das haben wir in früheren Jahren auch schon gemacht. Unsere Beurteilung ist, dass das, was wir eingestellt haben, genügt. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind auch klar. Wenn mehr Gesuche kommen, gibt es einen Nachtragskredit. In den letzten zwei Jahren hatten wir relativ hohe Kreditreste. Das sind meist auch Projekte, bei denen die Kantone kürzen, wenn sie sparen müssen. Ich glaube, mit dem, was Ihnen der Bundesrat beantragt, können wir das erfüllen, was von den Kantonen konkret kommt.[GZ]
Das waren meine Ausführungen zum Block 2.