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preparatory:AB 255325

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-10

Wortprotokoll

Bei dieser Frage geht es um die Thematik, wie es zur Zusprechung von Leistungen kommt, ob Verfahren vorgängig nötig sind, insbesondere der Beizug von Gutachtern zur Beurteilung eines Sachverhalts. Es stellt sich nun die Frage, wie die entsprechenden Erkenntnisse aus diesen Gutachten und aus den Gesprächen anschliessend festgehalten und für allfällige Verfahren aufbewahrt werden sollen.

Der Nationalrat hatte als Erstrat festgehalten, dass die Gespräche, die Interviews in Form von schriftlichen Protokollen festgehalten werden sollen. Der Ständerat hat in seiner Version festgehalten, dass die Interviews in Form von Aufzeichnungen auf Tonträgern gespeichert werden sollen.

Die Mehrheit der Kommission folgt diesem Beschluss. Die Minderheit Nantermod, die ich hier nun übernehme, verlangt indessen, dass man davon absehen soll und anstelle von Tonaufzeichnungen die handschriftlichen Notizen, die aus diesem Gespräch hervorgehen, zu den Akten legen soll, für die Archivierung und auch für die späteren Verfahren. Sie tut dies aus folgenden Gründen: Die Aufzeichnung auf Tonträgern erscheint in der Realität und in der Praxis für die[NB]anschliessende Nutzbarmachung als wenig zielführend und nicht sinnvoll. Wenn es sich um Gespräche handelt, die [PAGE 2199] längere Zeit dauern können - beispielsweise eine oder zwei Stunden -, dann haben Sie anschliessend lange Tonbandaufzeichnungen, und wenn es zu einem Streitfall kommt oder das Verfahren neu beurteilt werden muss, muss sich irgendjemand durch Stunden von Tonaufzeichnungen hören und feststellen, ob irgendwo ein Anhaltspunkt auszumachen ist, der dienlich wäre.

Wenn man hingegen, wie das Kollege Nantermod mit seinem Minderheitsantrag vorschlägt, dazu übergeht, dass man wirklich die Kurznotizen aus dem Gespräch zu den Akten legt, wie das beispielsweise bei Gesprächen zwischen Arzt und Patient üblich ist, dann hat man die Quintessenz und den Kerngehalt des Gesprächs festgehalten, und das ist anschliessend auch praktikabel, wenn es darum geht, das Verfahren zu beurteilen.

In diesem Sinne bitten wir Sie, hier den Antrag der Minderheit Nantermod zu unterstützen.

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