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preparatory:AB 255499

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-10

Wortprotokoll

Als Erstrat beraten wir heute das Übereinkommen des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen und haben über die Genehmigung und Umsetzung sowie über Änderungen des Transplantationsgesetzes und des Humanforschungsgesetzes zu befinden.

Der Handel mit Organen von Menschen ist eine fürchterliche Sache, der man sich vehement und wirklich ohne Grenzen entgegenstellen muss; in der Kommission blieb dieser Aspekt unbestritten. Wir wissen genau, dass der Organhandel ein weltweit betriebener Handel ist, bei dem viel Geld umgesetzt wird. Wir wissen, dass es rund eine Milliarde Dollar ist, die mit dem Organhandel von Menschen umgesetzt wird; das ist eine erschreckende Zahl.

Wir haben vom Bundesrat die Information erhalten, dass die Schweiz bei der Ausarbeitung der Anforderungen des Übereinkommens bereits intensiv mitgearbeitet hat, dass vieles bereits erfüllt ist und dass dieses Übereinkommen am 10. November 2016 unterzeichnet worden ist. Jetzt gilt es, Details in den Gesetzen zur Transplantation und zur Humanforschung noch weiter umzusetzen. Auch das ist in unserer Kommission eigentlich unbestritten gewesen; es war unbestritten, dass man das machen muss.

Die Argumente dafür, dass wir etwas machen oder unsere Bemühungen fortsetzen müssen, wurden damit unterlegt, dass Organhandel in der Schweiz ja bereits klar verboten ist und auch bestraft wird. Es gibt einen zweiten Grund, weshalb das ganze Thema Bedeutung und Wichtigkeit hat: Es gilt, die Opfer zu schützen. Opfer sind in diesem Fall Menschen, die in einer finanziellen Notsituation sind, die jemand physischer oder auch psychischer Gewalt ausgesetzt hat, um ihnen Organe zu entnehmen. Diese Opfer müssen mit aller Vehemenz geschützt werden. Schliesslich gilt es auch ein drittes Element hervorzuheben: Es ist das Thema der Prävention. Die Schweiz kann und soll und will auch nach aussen zeigen, [PAGE 2214] dass man hier kein Pardon kennt und dass man wirklich alles unternimmt, um Organhandel zu verhindern.

Was in der Beratung in unserer Kommission verstärkt zu Diskussionen Anlass gegeben hat, war die Frage, ob man hier ein weiteres Übereinkommen unterzeichnen will, das, wie von der Minderheit kritisiert wurde, dann auch wieder dem Europäischen Gerichtshof unterstellt ist, wodurch die eigene Freiheit infrage gestellt wird. Herr Bundesrat Berset hat uns mit seinen Leuten von der Verwaltung sehr klar signalisiert, dass man sich hier nicht in ein Feld von neuen Gesetzen hineinbegibt, sondern dass man sich klar am rechtlichen Rahmen, der bisher vorhanden war, orientiert und dass deshalb hier auch nicht von Soft Law gesprochen werden kann.

Was in diesen vorgegebenen Gesetzesänderungen und auch im Übereinkommen überhaupt deutlich zum Ausdruck kommt, ist das Prinzip der doppelten Strafbarkeit. Dies ist ein grundlegendes Prinzip in Bezug auf Auslandsstraftaten. Wir wurden von Strafrechtsexperten des Bundesamts für Justiz auch darüber informiert, dass dies sehr wichtig ist, dass aber einige Anforderungen erfüllt sein müssen. Insbesondere ist es wichtig, dass am Anfang der Straftat die betreffende Person in der Schweiz sein muss, dass sie aber auch dort verfolgt werden kann, wo der Organhandel stattfindet, im Ausland. Dann spricht man von der doppelten Strafbarkeit; diese möchte man auch angehen.

Die Kommission hat dem Antrag Aeschi Thomas - der jetzigen Minderheit Aeschi Thomas - nicht zugestimmt. Er fordert ein Nein zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses und damit zur Genehmigung des Übereinkommens. Die Kommission tat dies im Verhältnis von 14 zu 8 Stimmen. Sie hat dann die Gesetzesänderungen gemäss Artikel 2 angeschaut. Hier hat man nach einem einstimmigen Eintreten festgestellt, dass der Bedarf dafür vorhanden ist. In der Gesamtabstimmung schliesslich wurde das ganze Paket mit einem Verhältnis von 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.