preparatory:AB 255792
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-12-16
Wortprotokoll
In der Schweiz unterliegt der Vertrieb von Impfstoffen dem freien Markt. Die Impfstoffhersteller entscheiden, welche Impfstoffe sie vermarkten. Der letzte Röteln-Einzelimpfstoff wurde in der Schweiz 2006 wegen zu geringer Nachfrage vom Markt genommen. Der Bundesrat hat ausser in einer Notlage keine Möglichkeit, bestimmte Impfstoffe auf den Markt zu bringen. Da Kinder ausser vor Röteln auch vor Masern und Mumps geschützt sein sollen, wird seit 1976 eine kombinierte Impfung empfohlen. Aus Sicht der Gesundheitsbehörden ist daher das Vorhandensein eines Einzelimpfstoffs gegen Röteln nicht notwendig. Im Ausland sind Röteln-Einzelimpfstoffe nur noch in wenigen Ländern erhältlich. Sollte jedoch eine Ärztin oder ein Arzt ein Kind mit einem solchen Einzelimpfstoff impfen wollen, kann dieser im Einzelfall aus dem Ausland importiert werden.