preparatory:AB 255800
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-12-16
Wortprotokoll
Bei Meteo Schweiz werden systematische Verifikationen der Wetterprognosen seit 1985 auf Basis von Indikatoren durchgeführt. Auf dieser Basis kann man feststellen, dass die Qualität der ausgegebenen Prognosen über die Jahre zunimmt. Auch für die Warnungen werden Qualitätskontrollen durchgeführt, und das seit 2001. Die Warnaktivitäten des Bundes und somit von Meteo Schweiz sind einheitlich festgelegt und im Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie sowie in der Verordnung über die Warnung, die Alarmierung und das Sicherheitsfunknetz der Schweiz geregelt. Das Warnsystem von Meteo Schweiz ist Teil des Warnsystems der Fachstellen für Naturgefahren des Bundes. Während Warnlagen wird laufend mit diesen Stellen koordiniert. Zudem werden die Warnungen von Meteo Schweiz auch international als behördliche Warnungen publiziert. Grundsätzlich kann jede Firma oder Person warnen, und es bestehen keine Vorgaben darüber, wie diese Warnungen festgelegt werden müssen. Die Frage nach einer Zusammenarbeit und gemeinsamen Regeln mit anderen Warnanbietern wurde mit dem Postulat Vogler 14.3694 behandelt. Dabei konnte kein Konsens für ein harmonisiertes Vorgehen bezüglich Warnlagen gefunden werden. Der Austausch mit den privaten Anbietern wird jedoch fortgeführt. [PAGE 2252]