preparatory:AB 256105
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-17
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin hat die Vorlage bereits ausführlich erläutert; ich gehe vielleicht noch auf einige Punkte ein. Insgesamt beantragen wir Ihnen für die Immobilienbotschaft 432,5 Millionen Franken. Sie ist aufgeteilt in die Bundesasylzentren mit 94,4 Millionen Franken, die zivilen Bauten mit 315,9 Millionen Franken und die Mietkosten Bundesgericht mit 22,2 Millionen Franken.
Bereits jetzt kurz zu den Asylzentren: Wir haben im Asylgesetz festgelegt, dass wir etwas mehr als 5000 Asylplätze bauen, und das in Verfahrenszentren, wo der ganze Prozess des Asylverfahrens durchgeführt werden kann. Es sind drei Kredite, die wir Ihnen beantragen. Der eine beträgt 43 Millionen Franken für das Bundesasylzentrum Altstätten. In Altstätten besteht bereits ein Asylzentrum, das aufgegeben werden soll. Die Parzelle wird der Gemeinde zurückverkauft, und wir bauen dort an anderer Stelle ein neues Zentrum, ein Asylverfahrenszentrum mit 390 Schlaf- und 106 Arbeitsplätzen. Das ist im St. Galler Rheintal, in Altstätten unbestritten, das sollte keine Probleme geben, auch nicht mit dem Land, mit dem Kanton und mit den Gemeinden. Das kostet 43 Millionen Franken.
Le Grand-Saconnex in Genf ist ein Asylzentrum, das wir im Baurecht bauen. Das Land gehört dem Kanton Genf und wird uns zur Verfügung gestellt. Indem wir es zusammen bauen, ermöglicht uns dieses Projekt verschiedene Synergien, auch mit der internationalen Polizei, die am Flughafen arbeitet. Auch dieses Zentrum ist nicht bestritten. Es gibt dort 250 Schlafplätze und 12 Arbeitsplätze. Es ist also nicht ein Verfahrenszentrum, wo der ganze Prozess durchgeführt werden kann.
Dann die Region Tessin/Schwyz: Wir verteilen diese Asylzentren ja einigermassen gleichmässig auf die ganze Schweiz. In dieser Region sind wir schon sehr lange am Suchen nach einer Lösung. Die provisorische Lösung ist im Moment auf dem Glaubenberg lokalisiert. Der Glaubenberg liegt im Moorschutzgebiet. Es ist ein Gebäude der Armee. Die Armee hat einmal beschlossen, dass sie den Schiessplatz Glaubenberg nicht mehr zum Schiessen braucht, jetzt ist sie auf diesen Entscheid zurückgekommen und will ihn vorläufig weiter benutzen. Für die Asylzentren gibt es hier keine grundsätzliche Änderung. Die Glaubenberg-Immobilie ist im militärischen Verfahren bewilligt worden. Für eine Umnutzung braucht es eine zivile Baubewilligung, und eine zivile Baubewilligung kann im Moorschutzgebiet aufgrund der damaligen Rothenthurm-Initiative nicht erteilt werden. Man kann also darüber reden, aber dann verstossen wir auch gegen unsere eigenen Aussagen, dass wir das Asylzentrum dort noch für zwei, drei Jahre weiterbetreiben würden. Es kann keine dauerhafte Lösung sein. Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen beantragen, auf dem Zeughausareal im Gebiet Wintersried - das ist zwischen Seewen und Ibach (SZ) - ein Asylzentrum zu bauen. Wir sprechen von 340 Schlaf- und vier Arbeitsplätzen.
Sie haben uns einmal im Zusammenhang mit einer früheren Botschaft auferlegt, dass Asylzentren nur gebaut werden können, wenn die kantonalen Regierungen einverstanden sind. In Schwyz streiten oder diskutieren wir noch mit der Regierung. Wir beantragen Ihnen diesen Kredit. Wir brauchen aber noch einige Absprachen darüber, wie und ob das dann tatsächlich realisiert werden kann. Aber die Alternative Glaubenberg - das muss ich einfach noch einmal festhalten - kann keine dauernde Alternative sein. Es widerspricht der Verfassung und der seinerzeitigen Rothenthurm-Initiative. Wir können für uns selbst wohl keine Ausnahme[NB]beanspruchen, wenn wir sie andernorts auch nicht erteilen.
Ich komme damit zu den zivilen Bundesbauten. Hier vielleicht vorab eine Bemerkung: Wir halten bei allen unseren Bauten, die wir erstellen, sämtliche Energiestandards ein. Wir haben dieses Jahr - um ein Beispiel zu geben - das Verwaltungszentrum auf dem Areal im Wankdorf zu Ende gebaut, das Bürogebäude mit 2400 Arbeitsplätzen. Es ist das erste Gebäude der Schweiz, das die Platin-Auszeichnung für nachhaltiges Bauen erhalten hat, also nicht nur klimarelevant ist. Das Gebäude ist in Bezug auf die Gebäudetechnik das erste der Schweiz, das diese Auszeichnung erhalten hat. Das ist das, was wir auch in anderen Bereichen anstreben.
In Magglingen geht es um den Ersatzneubau für die Leistungsdiagnostik und Regeneration. Der Sport nimmt im Alltag und in der Gesellschaft einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Wir beseitigen mit diesem Ersatzneubau den herrschenden Platzmangel, der zu einem relativ grossen Aufwand führt. Es ist ein Gebäude, das multifunktional gebaut wird, für die Sportmedizin, Sportphysiotherapie, Sportphysiologie - das ist Kraft, Ausdauer und Spielsport -, Sportpsychologie, Trainingswissenschaften und Trainerausbildung. Die Schweiz gehört in diesem Bereich zu den führenden Nationen, was sich auch an den Erfolgen in der Spitzensportförderung und der Entwicklung an der Hochschule ablesen lässt. Die Eidgenössische Hochschule für Sport ist die einzige Hochschule, die einem Bundesamt untergeordnet ist, nämlich dem BASPO. Die Hochschule spielt mindestens europaweit eine führende Rolle. Das Gebäude wird nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entwickelt und entspricht dem Minergie-P-Eco-Standard. Die Ausführung ist für 2020 bis 2022 vorgesehen. Auch dieses Gebäude ist ein Projekt, das im Immobilienkonzept Sport vorgesehen ist.
Dann haben wir noch Zollikofen. Hier bauen wir die dritte Etappe; es wird noch eine vierte folgen. Dieses Projekt steht im Rahmen des Unterbringungskonzepts 2024. Wir haben 2014 ein Projekt beschlossen, in dem wir die eigenen Arbeitsplätze unterbringen wollen. Hier ist vielleicht interessant, dass wir noch etwa für 80 Prozent unserer Mitarbeiter Arbeitsplätze bauen. Mit Desk-Sharing braucht es nicht mehr 100 Prozent, weil nicht immer alle anwesend sind. Wir bauen noch für 80 Prozent. Wir stellen aber fest, dass in gewissen Bereichen auch 80 Prozent zu viel sind. Wir werden das also noch weiter anpassen können. Es ist auch ein[NB]klimafreundlicher Beitrag, wenn wir die Gebäudehüllen entsprechend reduzieren. In dieser dritten Etappe, einem achtgeschossigen Gebäude, werden 1039 Büroarbeitsplätze, eine Cafeteria, Projekt- und Sitzungszimmer sowie Lager für den Logistikbetrieb und die Spedition gebaut. Das betrifft [PAGE 1190] die verschiedenen Direktionen des EDA. Das EDA wird also einen Teil der Arbeitsplätze nach Zollikofen verlagern.
Der Neubau der vierten Etappe wird ebenfalls nach dem Minergie-P-Eco-Standard und nach dem Standard GI, das heisst gutes Innenraumklima, gebaut. Der Anteil der erneuerbaren Energien bei diesem Projekt liegt bei 100 Prozent. Die Ausführung ist ab 2020 geplant, 2020 bis 2023 werden wir das dort entsprechend bauen.
In der nationalrätlichen Diskussion war auch die Frage der Nachhaltigkeit in der Umweltgestaltung ein Thema, die Biodiversität. Auch das ist etwas, das wir bei Neubauten entsprechend berücksichtigen. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass in Zollikofen einmal 3000 bis 4000 Leute zur Arbeit kommen werden, und deshalb braucht es auch die entsprechenden Verkehrsflächen. Mit dieser dritten Etappe werden auch die Untergeschosse für die vierte Etappe bereits erstellt. Weil diese im Bereich der Eisenbahnlinie liegen, macht es Sinn, das Gleiche jetzt vorzusehen. Das zu Zollikofen.
Dann gibt es einen Rahmenkredit von 160 Millionen Franken für zivile Bauten. Dieser betrifft alle Bauten, Renovationen und Unterhalte, die weniger als 10 Millionen Franken pro Gebäude kosten. Wir legen Ihnen die Ausführungen jeweils mit der Rechnung vor. In der Finanzkommission können Sie das dann auch einsehen, und Sie machen das jeweils auch.
Dann komme ich noch zum Zusatzkredit Mietkosten Bundesgericht: Hier geht es um 22,2 Millionen Franken für das in Luzern untergebrachte Bundesversicherungsgericht. Wir haben das Gebäude seinerzeit von den SBB gemietet, wir haben 2016 einen entsprechenden Mietvertrag für fünf Jahre abgeschlossen. Die SBB haben das Gebäude inzwischen an die Swiss Prime Site Immobilien AG verkauft. Diese hat die Mietverträge übernommen. Wir schliessen jetzt einen Mietvertrag für zweimal fünf Jahre ab, zu den gleichen Bedingungen, die wir vorher hatten. Damit ist auch klar, dass wir an der Dezentralisierung der Bundesgerichte festhalten: Das Versicherungsgericht bleibt in Luzern. Sie haben auch schon diskutiert, ob man die Gerichte nicht zusammenlegen soll - die Bundesgerichte sind mit Lausanne, St. Gallen, Luzern und Bellinzona auf vier Standorte verteilt. Mit diesem Mietvertrag bleiben wir weiterhin in Luzern.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.