preparatory:AB 256323
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-17
Wortprotokoll
Der indirekte Gegenvorschlag hat im Grundsatz das gleiche Ziel wie die Volksinitiative, nämlich eine qualitativ hochstehende und für alle zugängliche Pflege sowie mehr Pflegepersonal. Ich möchte hier einfach nochmals daran erinnern, dass der Bund diesbezüglich schon sehr viel gemacht hat: So verdoppelten sich die Berufsabschlüsse Fachfrau Gesundheit zwischen 2007 und 2014, und es gibt jetzt auch einen Massnahmenplan 2018-2022, der zum Beispiel 2000 diplomierte Pflegefachkräfte vorsieht, deren Kosten für die Wiederaufnahme der Pflegetätigkeit von Bund und Kantonen finanziert werden. Es läuft also schon sehr, sehr viel.
Es ist wichtig, dass wir eine qualitativ hochstehende Pflege haben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll tatsächlich bei der Ausbildung der Pflegenden sowie bei der Anerkennung ihrer Kompetenzen angesetzt werden, und der Berufsstatus der Pflegefachpersonen soll generell aufgewertet werden. Der Pflegeberuf soll besonders auch im Hinblick auf die künftigen Herausforderungen gestärkt und attraktiver gemacht werden. Deshalb soll mit dem indirekten Gegenvorschlag auch gut ausgebildetes Pflegepersonal gefördert werden, namentlich soll es in der Grundpflege vermehrt selbstständig tätig sein, um in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen zu können.
Voraussetzung dafür ist jedoch Artikel 25a Absatz 3 KVG: Mit diesem Artikel soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass bei bestimmten Pflegeleistungen auf eine ärztliche Anordnung verzichtet werden kann, wenn Leistungserbringer mit Versicherern eine Vereinbarung über die Modalitäten der direkten Leistungserbringung und Abrechnung abgeschlossen haben. Geschätzte Ratskolleginnen und -kollegen sowie Befürworter der Pflege-Initiative: Mit Artikel 25a Absatz 3 des indirekten Gegenvorschlages bietet Ihnen die Kommissionsmehrheit die Chance, zu beweisen, dass durch die selbstständige Abrechnung gewisser Pflegeleistungen durch das Personal die Qualität, wie Sie behaupten, erhalten bleibt und dass, wie Sie ebenfalls behaupten, keine Mengen- und Kostenausweitung erfolgt. Wenn Ihnen dieses Anliegen wichtig ist und Sie sogar davon überzeugt sind, dass damit Kosten eingespart werden, weil auf die ärztliche Anordnung verzichtet werden kann, dann nutzen Sie doch jetzt die Gelegenheit, nutzen Sie diesen Steilpass des indirekten Gegenvorschlages für Ihr Experiment.
Mit einer Vereinbarung zwischen Versicherern und Pflegepersonal haben wir dann jedoch die Gewähr, dass bei dieser neuen Leistungsgruppe, und das ist entscheidend, die Versicherer im Notfall bei einer übermässigen Mengenausweitung [PAGE 2318] oder bei einer übermässigen Kostensteigerung, welche über die von der Demografie verursachte Mengenausweitung hinausgeht, eingreifen und einen Notstopp machen können. Im schlimmsten Fall besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung mit dem entsprechenden Leistungserbringer aufzulösen.
Nehmen wir als nationale Parlamentarier unsere Aufgabe wahr, müssen wir diese Notstoppmöglichkeit einbauen. Das sind wir unserer Bevölkerung und das sind wir den Krankenkassenprämien-Zahlerinnen und -Zahlern schuldig. Es wäre unverantwortbar und unglaubwürdig, wenn auf der einen Seite in allen Bereichen des Gesundheitssektors um Sparmassnahmen gerungen wird und Kostendämpfungspakete verabschiedet werden und auf der anderen Seite unbedacht eine neue Büchse der Pandora geöffnet wird.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, bei Artikel 25a Absatz 3 den Minderheitsantrag Maillard abzulehnen und der Mehrheit und damit dem Entwurf der SGK-N zu folgen.
Der Bestimmung von Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe dbis können wir nur zustimmen, wenn vorgängig bei Artikel 25a Absatz 3 die Mehrheit obsiegt hat. Alle anderen Minderheitsanträge in Block 2 lehnt die SVP-Fraktion ab. Auch den Entwurf 1 trägt die SVP-Fraktion in der Gesamtabstimmung nur mit, wenn bei Artikel 25a Absatz 3 die Mehrheit obsiegt. Dem Entwurf 2 stimmt die SVP-Fraktion in der Gesamtabstimmung zu, sofern im Entwurf 1, bei der Ausgabenbremse, eine Minderheit oder der Bundesrat obsiegt. Die Entwürfe 3 und 4 werden wir mindestens im Erstrat ablehnen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.