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preparatory:AB 256956

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Einer der grössten Irrtümer beim Diskurs über die Vergütungen und die Vergütungshöhe - im Übrigen auch einer der grösseren Irrtümer der Minder-Initiative - ist, dass man lange glaubte, mehr Transparenz habe eine lohnsenkende Wirkung. Man kann eigentlich, dazu gibt es auch einige Forschung, eher davon ausgehen, dass das Gegenteil der Fall ist; die Bekanntgabe der Saläre von CEO hat eher eine preistreibende Wirkung entfaltet: Jeder und jede kann sich mit anderen vergleichen und die Forderung stellen, dass man sein oder ihr Salär anpasst. Natürlich gab es nur eine Richtung: gegen oben.

Man muss allerdings sagen, dass es hier nicht in erster Linie um die Vergütungshöhe geht, sondern um eine andere Frage der Transparenz, die eigentlich auch, wie bei der Minderheit Naef zu Artikel 717a, eine Selbstverständlichkeit darstellt. Wir haben jetzt die Piste eingeschlagen, dass wir eben einen Vergütungsbericht wollen, dann scheint es auch klar, dass man die Vergütung ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung oder des Beirates aufführt, wenn sie im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen. Die Mehrheit der Kommission hat das hier dahingehend ergänzt, dass man das nur tun solle, wenn die Vergütung nicht marktüblich sei, was eine Verwässerung der Transparenz und nicht sehr klar definierbar ist. Wie ich vorhin ausgeführt habe, ist die Marktüblichkeit ein etwas dehnbarer Begriff.

Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag Mazzone zu unterstützen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.