AB 257506
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-03-03
Wortprotokoll
Die Fassung des Nationalrates, die von Ihrer Kommissionsminderheit übernommen wurde, war ursprünglich Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage. In der Vernehmlassung ist dieser Vorschlag dann zerzaust worden. Der Bundesrat hat diese Vernehmlassung berücksichtigt. Das war der Grund dafür, dass er einen reduzierten Passus beantragt hat. Dieser liegt jetzt vor.
Der Unterschied ist der, dass der Bundesrat sich bei diesem Forderungsrecht auf wesentliche Fälle beschränkt. Er schränkt es also ein. Im Wesentlichen gilt es, wenn der Versicherte nicht mehr greifbar oder zahlungsunfähig ist. Der Nationalrat bzw. die ursprüngliche Fassung gehen weiter. Es ist eine Güterabwägung, die Sie hier vorzunehmen haben. Grundsätzlich ist beides möglich. Die Fassung der Minderheit und des Nationalrates geht weiter als der Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit und der Entwurf des Bundesrates. Aus unserer Sicht würde das, was wir beantragt haben und die Mehrheit übernommen hat, genügen. Das andere ist ebenfalls denkbar.
In dieser Güterabwägung geht es wie immer um die Frage, wie viel Schutz oder wie viele Rechte dem Versicherten eingeräumt werden. Hier würden Sie das mit dem Antrag der Minderheit sehr viel weiter ausdehnen. Das ist möglich. Aus unserer Sicht würde aber die Fassung der Mehrheit hier auch genügen.