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AB 257960

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Ich werde im Folgenden meine Minderheit begründen und gleichzeitig für unsere Fraktion zu den Anträgen in Block 2 Position beziehen.

Bei meiner Minderheit geht es darum, das Konzept zu ändern, das die Mehrheit der Kommission vorgesehen hat. Das Konzept der Mehrheit sieht gegenüber der Version des Bundesrates eine massive Ausweitung des Kreises potenzieller Bezügerinnen und Bezüger vor - dies deshalb, weil die Grenze des Alters, ab welcher es möglich sein sollte, später einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen zu erwerben, zwischen 50 und 60 Jahre verlegt wurde. Mit anderen Worten: Faktisch hätte dies zur Folge, dass eine Person mit 55 Jahren arbeitslos werden kann, dann für zwei Jahre Arbeitslosenleistungen bezieht und anschliessend die Existenz noch mit verfügbaren Mitteln oder der Unterstützung von Familienangehörigen sichern soll, aber auf jeden Fall dann mit 60 Überbrückungsleistungen beziehen kann. Dies ist ein falscher Ansatz. In dieser Lebensphase, in dieser Altersgruppe muss nach wie vor die Wiederintegration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen. Mit dem Modell, wie es die Mehrheit vorsieht, setzen wir falsche Anreize und vor allem ein falsches Signal. Man gibt damit irgendwie zu verstehen, dass es schon grundsätzlich als aussichtslos angesehen wird, in dieser Altersgruppe überhaupt wieder den Einstieg in das Erwerbsleben zu schaffen.

Die Mehrheit begründet ihren Antrag damit, dass es eine Schwelle geben wird, die ungerecht sei; Leute, die vorher erwerbslos werden, haben keinen Anspruch; Leute, die später kommen, haben einen Anspruch. Es ist aber so: Irgendwo müssen wir eine Altersgrenze festsetzen. Es wird immer Schwelleneffekte geben, und die Frage ist, was eine sinnvolle Altersgrenze ist. Aus Sicht meiner Minderheit ist es eben klar zu früh, wenn wir diese Schwelle schon bei Mitte 50 ansetzen. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates führt dieses Modell der Mehrheit zu Mehrkosten von rund 20 bis 30 Millionen Franken pro Jahr.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier meine Minderheit zu unterstützen.

Im Gegensatz zur Minderheit II (Rösti) sieht meine Minderheit jedoch nach wie vor den Einbezug von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften für die Berechnung der Anspruchsdauer vor. Entsprechend gibt es einen separaten Minderheitsantrag I von mir bei Litera c; das bildet zusammen ein Konzept. Ich bitte Sie, diesem so zu folgen.

Bei Artikel 25 Absatz 1 folgt unsere Fraktion der Minderheit Aeschi Thomas. Die Mehrheit fordert hier, dass Überbrückungsleistungen rückwirkend ausbezahlt werden können, also auch an Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert wurden. Das ist aus unserer Sicht absolut systemwidrig und völlig unüblich. Wir kennen das bei anderen Gesetzen nicht. Es kann nicht sein, dass wir heute ein Gesetz schaffen, das dann auch noch rückwirkend Leistungen für Personen vorsieht, bei denen der Sachverhalt respektive der Tatbestand schon viel früher eingetreten ist.

Ansonsten folgt unsere Fraktion bei diesem Block den Mehrheiten. Ich möchte insbesondere noch auf die Minderheit Prelicz-Huber zu Artikel 3 Absatz 5 hinweisen. Wir lehnen diese Minderheit entschieden ab. Es ist aus unserer Sicht entscheidend, und zwar sehr entscheidend, dass Bemühungen um Integration in den Arbeitsmarkt fortgesetzt werden, auch wenn bereits Überbrückungsleistungen bezogen werden. Dies sieht die Mehrheit so vor. Die Bestrebungen müssen dableiben. Es kann immer wieder gelingen, noch einmal im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Entsprechend müssen diese Bemühungen fortgesetzt werden.

Wir bitten Sie hier entsprechend, der Mehrheit zu folgen.