preparatory:AB 25836
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-01
Wortprotokoll
Wir haben in der SVP-Fraktion die Redezeit aufgeteilt. Herr Kunz ist vorwiegend auf die Landwirtschaft eingegangen; ich gehe mehrheitlich auf den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz ein, ohne die Landwirtschaft aus den Augen zu verlieren.
Aus der Gen-Lex-Motion hat die Mehrheit der WBK ein Gentechnik-Verhinderungsgesetz gemacht und die Gentechnik zusätzlich mit einem Moratorium belastet. Was mit der Genschutz-Initiative nicht erreicht werden konnte, soll jetzt mit diesem Gesetz erreicht werden. Von der vom Bundesrat seinerzeit formulierten Zielsetzung, Verbote durch strenge Kontrollen zu ersetzen, ist nicht mehr viel zu erkennen. Dies ist schon daran zu sehen, dass sich die Mehrheit der WBK weigerte, in den Zweckartikel einzufügen, dass die Gentechnik zum Nutzen der Menschheit eingesetzt werden soll, sofern weder Mensch, Tier noch Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Viele Leute wollen nicht wahrhaben, dass wir heute schon mit vielen gentechnisch veränderten Produkten leben. Viele der Kulturpflanzen sind durch Kreuzung gentechnisch derart verändert worden, dass sie der Menschheit dienen und der Menschheit einen grösseren Nutzen bringen. Vergleichen Sie beispielsweise wilde Brombeeren mit Zuchtbeeren, vergleichen Sie Walderdbeeren mit Kulturbeeren, vergleichen Sie die vielen neuen in Verkehr gebrachten Früchte, von denen wir nicht einmal wissen, wie sie heissen: Überall wurde die Genstruktur verändert, bei uns in der Schweiz zugegebenermassen in langwierigen Kreuzungsprozessen und nicht in Labors. [PAGE 1535]
Doch wenn wir ins Ausland schauen, sind dort effektiv viele gentechnisch in Labors veränderte Produkte in Gebrauch, und viele davon werden auch in die Schweiz exportiert. Die weltweit mit GVO-Produkten bepflanzte Fläche entspricht in etwa der Fläche von Spanien und ist damit rund 150-mal grösser als die Fläche des Kulturlandes der Schweiz. Zu juristisch relevanten Schädigungen ist es bisher nicht gekommen. Weshalb also sollen wir unseren Konsumentinnen und Konsumenten eine echte Wahlfreiheit verweigern? Weshalb sollen wir unsere Landwirte mit Auflagen belasten, welche ihre Konkurrenzfähigkeit vermindern? Weshalb sollen wir mit einer Verwilderung des Haftpflichtsystems unseren Forschungs- und Wirtschaftsstandort gefährden?
Es darf doch nicht sein, dass ein bewilligtes und fehlerfreies Produkt zur Haftpflicht der bewilligungs- und meldepflichtigen Person führt, nur weil es falsch angewendet wurde. Für Medikamente und Impfstoffe beispielsweise ergäbe dies eine unmögliche Situation.
Bei der Landwirtschaft ist es anders. Hier müsste effektiv dafür gesorgt werden, dass die Landwirte, deren Felder durch GVO-Produkte verunreinigt wurden und die dadurch im weiteren Verarbeitungsprozess einen Schaden verursachen, nicht zusätzlich mit einer Haftpflicht bestraft werden. Mit einer gescheiten Formulierung muss hier noch eine hieb- und stichfeste Lösung gefunden werden.
Ein Wort zum Moratorium: Es ist sowohl von den Befürwortern wie von den Gegnern unbestritten, dass es ein Moratorium gar nicht braucht, weil Bewilligungsverfahren für die Freisetzung länger als fünf Jahre dauern. Ein Moratorium sendet aber mit Bezug auf den Forschungsplatz und den Wirtschaftsstandort Schweiz ganz klar ein falsches Signal aus. Ich frage Sie: Welcher Unternehmer erforscht und finanziert Produkte und Projekte in einem bestimmten Land, wenn er weiss, dass er sie in diesem Land nie anwenden kann? Die Kreise, die das Moratorium ins Spiel gebracht haben, wollen keine fünfjährige Denkpause, sondern ihr Ziel ist ganz klar ein Verbot auf ewige Zeiten.
Wir brauchen in der Schweiz eine zukunftsgerichtete Forschung, wir brauchen sie nicht nur für die Pharmaindustrie, sondern auch für die Landwirtschaft. Deshalb verzichtet die SVP-Fraktion mehrheitlich auf die Unterstützung des Moratoriums, um hier nicht falsche Signale auszusenden. Andererseits bitte ich Sie im Namen einer Minderheit der SVP-Fraktion, die Nichteintretens- und die Rückweisungsanträge zu unterstützen. Die Begründungen sind von den Antragstellern geliefert worden; ich habe dazu keine Ergänzungen.