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preparatory:AB 258675

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

In Artikel 4 Absatz 2bis wollte der Bundesrat, wir haben es gehört, nur die Nachfragenden schützen. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun vor, auch die Anbietenden zu schützen, sofern sie [PAGE 226] eben von einer marktmächtigen Nachfragerin bedrängt werden oder zu Konditionen gezwungen werden, die nicht begründbar sind.

Das gilt aber auch hier klar nur dort, wo der Wettbewerb nicht spielt, die kleinen Produzentinnen und Produzenten faktisch keine echte Wahl haben und den Abnahmebetrieben insofern ausgeliefert sind, als sie diese nur mit sehr grossem Aufwand oder Risiko wechseln können. So etwas kann entstehen, wenn ein KMU z. B. Markenartikel herstellt oder wenn Landwirte, die ja oft von Grossverteilern abhängig sind, nicht mehr willkürlich dem Diktat relativ marktmächtiger Abnehmer ausgeliefert sein sollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der WAK, Artikel 4 Absatz 2bis so zuzustimmen und die Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. Das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

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