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preparatory:AB 258785

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Das ist nun die letzte Differenz, die wir haben. Hier beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, wie schon erwähnt, an der ständerätlichen Version festzuhalten.

Es geht auch hier um die Frage des Verhältnisses zwischen Versicherern und Kantonen, und auch hier geht es um ein Beschwerderecht. Ihre Kommission beantragt Ihnen, daran festzuhalten, dass den Versicherern kein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse über die Festlegung und Berechnung der Höchstzahlen nach den Absätzen 1 und 6 zusteht. Es sind nach Auffassung Ihrer Kommission die Versicherer, die als Tarifpartner von den Kenntnissen her den Leistungserbringern am nächsten stehen. Trotzdem sollte den Versicherern, obwohl das kantonale Erlassrecht natürlich bei den Kantonen liegt, kein Beschwerderecht zugestanden werden. Die Kantone sind einverstanden, dass wir an diesem Paket der beiden Differenzen festhalten.

Es gibt auch hier keine Minderheitsanträge.