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preparatory:AB 258885

Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Sowohl wir im Ständerat wie der Nationalrat haben entschieden, in der EL-Logik zu arbeiten und die Überbrückungsleistungen so zu definieren. Es lohnt sich aber, sich hier zu erinnern, dass die Ergänzungsleistungen Bedarfsleistungen sind, die sich am Lebensbedarf orientieren. So entspricht der anerkannte Lebensbedarf dem Lebensbedarf gemäss Ergänzungsleistungen. Dafür werden aber auch die Krankheits- und Behinderungskosten separat abgegolten.

Wenn wir der EL-Logik folgen, sollten wir deshalb wie der Nationalrat keinen Plafond einführen. Das beantrage ich mit meiner Minderheit, die den Beschluss des Nationalrates übernehmen möchte. Zwischen dem Entwurf des Bundesrates und der heutigen Fassung, die wir jetzt diskutieren, hat man die Höhe der Leistungen um 20 Prozent reduziert. Jetzt beantragt die Kommissionsmehrheit einen Plafond beim Zweifachen des Lebensbedarfs, das heisst bei 38[NB]900 Franken für alleinstehende Personen und für Ehepaare bei 58[NB]350 Franken pro Jahr. Mit diesem Plafond könnten 20 Prozent der Bezüger und Bezügerinnen ihren Lebensbedarf nicht decken. Eine Bedarfsleistung mit Plafond führt, wenn dieser wie in diesem Fall zu tief ist, zu Ungerechtigkeiten. Es sind Personen betroffen, die nicht mehr als dieses Einkommen haben und die z. B. in Regionen leben, in denen der Lebensbedarf wegen der Mietzinsen oder Krankenkassenprämien höher ist als anderswo. Der Einzelantrag Würth zu den Artikeln 5 und 14a würde die Situation für noch mehr Bezügerinnen und Bezüger verschärfen.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zu folgen und ebenfalls der nationalrätlichen Fassung zuzustimmen.

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