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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-05-04

Wortprotokoll

Ich beginne mit den beiden Minderheitsanträgen Guggisberg zur Kultur. Ich möchte Sie bitten, die Minderheitsanträge abzulehnen. Es ist ja ein Rahmenkredit. Es ist nicht so, dass der Bundesrat dann durchs Land rennt und sagt: "Wer hat noch nicht, wer will noch mal?", sondern es werden Kriterien aufgestellt, es werden Ausfälle festgestellt, und diese können entschädigt werden. Der Kulturbereich zeichnet sich ja dadurch aus - wenn dies eine Auszeichnung ist -, dass relativ wenig kapitalkräftige Auftraggeber und sehr viel Freiwilligenarbeit hinter ihm stehen. Zum Teil sind Verpflichtungen eingegangen worden, die nicht bezahlt werden können, weil keine Organisation dahintersteht, die über die Mittel verfügt. Mit den Kriterien, die wir festgelegt haben, ist gewährleistet, dass wirklich nur Ausfälle entschädigt werden, die tatsächlich eingetroffen sind oder eintreffen. Ich bitte Sie also, diese beiden Minderheitsanträge Guggisberg abzulehnen.

Ich komme damit zum Thema Kinderbetreuung. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Guggisberg anzunehmen. Der Bundesrat hat Ihnen diesen Betrag nicht beantragt, sondern es ist ein Antrag, der in Ihrer Kommission entstanden ist. Der Bundesrat hat schon mehrmals darauf hingewiesen - auch bei der Anschubfinanzierung -, dass das eine Aufgabe der Kantone und nicht eine Aufgabe des Bundes ist. Diese Aufgabenteilung ist etwas, das die Finanzpolitik eigentlich auszeichnet. Die Kantone haben auch Mittel, um das zu bezahlen. Sie haben z. B. auch eine höhere Ausschüttung der Nationalbank erhalten.

Ich denke, wir sollten hier diese Grenzen, diese Aufgabenteilung einhalten. Es macht einfach keinen Sinn, wenn wir diese Grundsätze immer wieder brechen. Es ist nicht die Frage, ob Kinderbetreuung sinnvoll ist oder nicht, sondern es ist die Frage, wer sie bezahlt. Dafür haben wir die Verfassung und die Gesetze, die diese Aufgabe klar den Kantonen zuweisen. Ich bitte Sie also, nicht einmal mehr die Kinderbetreuung auf die Stufe des Bundes zu ziehen. Wir hatten damals eine Anschubfinanzierung; das hat leider nie aufgehört. Wir haben dafür Arbeitsgruppen mit den Kantonen, in denen wir uns während Jahren über die Aufgabenteilung unterhalten und versuchen, das zu trennen. Es ist also nicht eine Ablehnung durch den Bund, es ist nicht so, dass wir sagen, es sei nicht notwendig, sondern wir sagen: Bitte, das ist Aufgabe der Kantone! Der Bund hat sich hier nicht zu beteiligen. Hier bitte ich Sie also, der Minderheit Guggisberg zu folgen.

Den Einzelantrag Schwander bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen. Der Bundesrat hat einen anderen Weg. Wir werden je nach Situation, je nachdem, wie sie sich entwickelt, wie wir sie auf der gesundheitspolitischen Seite feststellen können, entsprechende Anträge stellen und Massnahmen Schritt für Schritt aufheben. Wir werden am Schluss wahrscheinlich gleich weit sein, wie Herr Schwander sich das mit seinem Antrag wünscht, aber wir gehen den pragmatischen Weg, indem wir laufend eine Lagebeurteilung vornehmen und dann entsprechende Beschlüsse fassen. Es ist immer zu berücksichtigen, dass es in dieser Frage so etwas wie zwei Lager gibt: Die einen finden, das sei ungefährlich; die anderen haben Angst. Es ist Aufgabe des Bundesrates, hier mit einer sorgfältigen Analyse den Mittelweg zu gehen und Massnahmen schrittweise aufzuheben, wo es angezeigt ist.

Damit ist der Antrag meiner Meinung nach nicht mehrheitsfähig. Ich bitte Sie, ihn abzulehnen.

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