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preparatory:AB 260335

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-05-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen. Wir haben uns im Vorfeld ja wirklich Gedanken darüber gemacht, wie lange die Rückzahlungsfrist sein soll. Wir haben das mit Verbänden, mit Organisationen besprochen, und wir waren damals in der Vorbereitung eigentlich eher bei einer Mehrheit, die weniger als fünf Jahre wollte. Wir haben uns dann auf fünf Jahre geeinigt. Wir sind übrigens auch heute noch der Ansicht, dass fünf Jahre für die allermeisten der Betriebe stimmen. Die wollen gar nicht mehr. Die Überlegung ist es ja, eine kurzfristige Liquiditätszuführung und nicht eine langfristige Verschuldung zu erreichen. Wir möchten die Betriebe auch animieren, nicht zu viel Geld abzuholen, damit sie es auch in absehbarer Zeit zurückzahlen können. Es war nie die Meinung, mit diesen Übergangskrediten eine langfristige Finanzierung zur Verfügung zu stellen. In der Verordnung haben wir ja die Möglichkeit, bei Härtefällen von fünf auf sieben Jahre zu gehen.

Ich denke, man sollte am Grundkonzept dieser Überbrückung festhalten. Es ist eine kurzfristige Liquiditätszuführung, Geld, das rasch zurückbezahlt werden soll, damit sich Betriebe nicht langfristig verschulden oder langfristig darauf verlassen. Wenn Sie auf acht Jahre gehen, erhalten diese Kredite einen neuen Charakter. Das wollten wir eigentlich eben gerade nicht. Wir haben fünf Jahre festgelegt, haben aber die Möglichkeit vorgesehen, bei Härtefällen auf sieben Jahre zu verlängern. Das wäre auch nach wie vor möglich. Ich bitte Sie deshalb, die Motion nicht anzunehmen.

Würden Sie das trotzdem tun, dann würden wir es in die Botschaft aufnehmen. Eine Notverordnung gilt nur ein halbes Jahr, innerhalb eines halben Jahres müssen wir dem Parlament also eine Botschaft zu einer Gesetzesvorlage unterbreiten. Das heisst, Sie bekommen ohnehin spätestens in der ersten Septemberwoche eine Botschaft und können das dann ins Gesetz übernehmen. Wenn Sie die Motion annehmen würden, dann würden wir es in die Botschaft aufnehmen, und dann stellte sich die juristische Frage nach dem geltenden Recht: Gälten die Verträge, die jetzt zwischen Banken und Kreditnehmern für fünf Jahre abgeschlossen wurden, oder würde ein neues Gesetz das alles anpassen? Das müssten wir dann noch anschauen.

Aber ich glaube, es macht keinen Sinn. Jetzt sind wahrscheinlich mindestens zwei Drittel der Kredite abgehandelt, alle haben diese Bedingungen akzeptiert, und jetzt ändern Sie die Spielregeln - da schaffen Sie nicht Sicherheit, da schaffen Sie eher mehr Unsicherheit.

Ich würde Sie also bitten, unserem Antrag zu folgen und die Motion nicht anzunehmen. Denn es wurde sorgfältig vorbereitet, und wir sind nach wie vor nicht der Meinung, dass eine Verlängerung allen hilft, wie jetzt gesagt wurde. Wir wollen keine langfristige Verschuldung, sondern wir wollen einen gewissen Druck ausüben. Es ist eine Übergangsfinanzierung, das Geld ist in fünf Jahren zurückzuzahlen. Das war die Idee.

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