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preparatory:AB 260602

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-05-05

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Portmann, vielen Dank für die Frage. Es ist in der Tat eine sehr wichtige Frage, und ich muss Ihnen sagen: Sie hat uns von Anfang an sehr beschäftigt. Es war bekanntlich auch das erste Mal, dass wir das Epidemiengesetz umsetzen mussten, weil das Virus nach Europa und in die Schweiz gekommen ist. So etwas ist vorher noch nie passiert. Das heisst, wir waren in einer Situation, die wirklich nicht ganz einfach war.

Die Kriterien sind in der Tat ziemlich offen. Ich glaube, der Gesetzgeber hat sie damals offengelassen, weil es möglich sein muss, sehr rasch zu reagieren, wie dies der Bundesrat Anfang März auch gemacht hat. Haben Sie auch einmal gemerkt, dass die erste Verordnung Ende Februar eine Verordnung zur besonderen Lage war, dass aber einige Elemente davon direkt auf Artikel 185 der Bundesverfassung gestützt waren? Mitte März hat der Bundesrat gesagt: Jetzt sind wir in einer ausserordentlichen Lage, und wir werden in dieser Situation alles vorbereiten können.

Ich muss Ihnen sagen, Herr Nationalrat Portmann, für die wichtigsten Massnahmen, welche die Kontrolle der Epidemie betreffen, brauchen wir die ausserordentliche Lage überhaupt nicht. Alles, was wir gemacht haben, wäre aufgrund der besonderen Lage möglich gewesen. Die ausserordentliche Lage war aber aus anderen Gründen notwendig:

Ein Grund war, dass wir merken mussten, dass es in der Schweiz Beschaffungsprobleme gab. Wir mussten auf Bundesebene alles tun, auch wenn dies nicht primär die Rolle des Bundes ist, damit wir genug Material haben. Wir haben aber keine gesetzliche Grundlage, welche die Beschaffung auf dieser Ebene erlauben würde. Das ist ein Grund, wieso die ausserordentliche Lage auch heute noch für die Beschaffungszentrale wichtig ist. In der heutigen Situation, die für die [PAGE 513] Länder sehr kompliziert ist, ist es für die Schweiz ab und zu einfacher als für andere einzukaufen.

Ein zweiter Grund sind die Grenzen. Damit meine ich, dass es gemäss Epidemiengesetz im Moment nicht einfach erlaubt ist, Grenzkontrollen einzuführen, wenn das Virus in der Schweiz ist. Das war auch ein Grund, wieso wir das machen mussten.

Ist das heute erfüllt? Ich muss Ihnen sagen, Herr Nationalrat Portmann, der Bundesrat hat nur einen Wunsch: Das ist, so rasch wie möglich einfach aus der ausserordentlichen Lage herauskommen zu können, aber das ohne den Unterbruch von wichtigen Massnahmen, die uns heute eine gute Position verschaffen. Die Arbeiten sind im Gang, um das so schnell wie möglich erreichen zu können. Es braucht dafür aber eine Überführung in ordentliches Recht, und das bedeutet sicher auch eine grosse Arbeit für das Parlament, vielleicht schon im Rahmen der Sommersession.