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AB 261308

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit I (Vogt) zu folgen. Die Fragen um die Rechtssicherheit und Haftung, die bereits der Minderheitssprecher, Herr Kollege Vogt, erläutert hat, erwähne ich nicht noch einmal. Ich gehe auf die aktuelle Situation ein. Gemäss der Verordnung über insolvenzrechtliche Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 16. April 2020 kann der Verwaltungsrat auf die Benachrichtigung der Gerichte verzichten, wenn die Unternehmung bis am 31. Dezember 2019 nicht überschuldet war und Aussicht besteht, die Überschuldung bis am 31. Dezember 2020 zu beheben. Notrecht haben wir genau in jenem Artikel, wo man den Unternehmen länger Zeit gibt, die Überschuldung zu beheben. Das ist die aktuelle Situation.

Politisch besteht aktuell die Meinung, man müsse diese befristete Entbindung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige bis Ende 2022 oder allenfalls nur bis am 31. Dezember 2021 verlängern. Die Tourismusbranche und die Gastrobranche verlangen jetzt bereits, diese Entbindung bis 2021 oder 2022 zu verlängern. Ich habe gehört, dass jetzt auch verschiedene entsprechende Vorstösse in Vorbereitung sind. Das dürfen wir nicht zulassen. Es ist ein falscher Weg, diese Entbindung zu verlängern. Wir müssen zum Normalrecht zurückkehren.

Wenn wir aber das Anliegen, mehr Zeit zu haben, ernst nehmen möchten, dann müssen wir - jetzt besonders, die Corona-Krise zeigt es auf - der Minderheit I folgen. Dann haben wir das Problem einer allfälligen Verlängerung des Moratoriums gelöst und müssen nicht später im Rahmen von Vorstössen darüber diskutieren, ob wir diese Notverordnung verlängern wollen oder nicht. Es ist auch nicht angezeigt, dass wir diese Entbindung von der Anzeigepflicht generell verlängern. Gewisse Branchen oder Unternehmungen brauchen vielleicht mehr Zeit. Genau diese Formulierung der Minderheit I können wir dann für Unternehmungen anwenden, die in den nächsten ein, zwei Jahren Probleme haben. Dann haben wir das Problem gelöst, und die Firmen haben mehr Zeit, nicht unbedingt nur 90 Tage, solange - und das gilt ja weiterhin - Aussicht auf Behebung der Überschuldung besteht.

Ich bitte Sie dringend, aufgrund der aktuellen Situation, aufgrund der Vorstösse, die in Vorbereitung sind, der Minderheit[NB]I (Vogt) zu folgen. Dann haben wir dieses Problem jetzt schon gelöst.