AB 261603
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-03
Wortprotokoll
Ich komme zu den einzelnen Minderheitsanträgen. Zum Bundesamt für Kultur, zur Streichung von 50 Millionen Franken: Man muss sich vielleicht noch einmal bewusst werden, wie dieser Antrag entstanden ist. Im April haben wir 280 Millionen Franken zur Verfügung gestellt und sie in vier Pakete aufgeteilt. Wir gingen damals davon aus, dass nach etwa zwei Monaten eine Lockerung erfolgen würde. Nun hat sie sich verzögert, und das wirkt sich jetzt insbesondere auf Grossveranstaltungen aus, die in diesem Sommer nicht stattfinden können; damit entstehen bei diesen jetzt abzusagenden Grossveranstaltungen die grössten Verluste.
Die Anfragen, die jetzt zu behandeln sind, gehen denn auch in diese Richtung. Wir haben hier zu wenig Mittel und möchten nun eine Verschiebung vornehmen. Sie ersehen es aus der Vorlage: Es braucht nicht mehr Geld, sondern es soll innerhalb dieser 280 Millionen Franken eine Umschichtung stattfinden; allerdings sind das dann statt Darlehen A-Fonds-perdu-Beiträge. Wenn Sie die Kultur als Ganzes und die Entwicklung, die seit April stattgefunden hat, im Auge haben, sehen Sie: Es macht wohl Sinn, dass man dort Ausfälle entschädigt, wo sie entstanden sind. Sie betreffen nun einmal solche Grossanlässe, wenn diese nicht stattfinden können. Sie wissen, wir sprechen darüber, dass wir Veranstaltungen ab 1000 Personen frühestens ab September freigeben können; im Sommer ist ja die Schweiz eine Festhütte, und da finden jetzt verschiedene Anlässe nicht statt. Ich glaube, es macht Sinn, wenn Sie die Kultur unterstützen, wenn Sie den Minderheitsantrag ablehnen und dieser Umschichtung zustimmen.
Es gibt dann eine Abweichung vom Antrag des Bundesrates: eine Aufstockung im Laienbereich um 10 Millionen Franken. Der Bundesrat hat hier ein Paket unterbreitet, von dem er nach wie vor meint, dass es richtig ist. Ich muss aber eingestehen, dass beim Bundesamt für Kultur in diesem Bereich jetzt tatsächlich wesentlich mehr Anfragen eingehen, als wir das ursprünglich gedacht haben. Unter diesem Gesichtspunkt könnten wir auch der Mehrheit zustimmen, allerdings mit einer Kompensation bei der Soforthilfe, sodass es aufgrund der entsprechenden Anfragen eine Umschichtung der Kredite gibt. Das hat sich in den letzten Wochen auch etwas herausgestellt. Eine Grobbeurteilung durch das Bundesamt für Kultur zeigt, dass der Antrag der Mehrheit hier durchaus Sinn machen kann - aber dann bitte mit einer Kompensation und nicht mit zusätzlichen Beiträgen. Dann hätten wir auch im Laienbereich ein Paket geschnürt, das analog zu den anderen ist. Das könnte Sinn machen.
Ich komme damit zum Minderheitsantrag zur Position 318.A290.0126, "Covid: Nothilfe für Armutsbetroffene": Diesen Minderheitsantrag Widmer Céline bitte ich Sie abzulehnen. Hier geht es wieder um die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Ich erinnere Sie daran, dass der Bund nur zur Sicherung der Arbeitseinkommen 25,5 Milliarden Franken zur Verfügung stellt. Die 10 Millionen, die hier beantragt werden, laufen eindeutig, wenn sie dann verwendet werden, unter dem Titel "Sozialhilfe" und fallen damit in den Aufgabenbereich der Kantone. Sie haben verschiedentlich Genf als Beispiel angeführt, aber gerade Genf ist ja ein Beispiel dafür, dass diese Hilfe in den Kantonen funktioniert. Es braucht also meiner Meinung nach hier nicht einen Bundesbeitrag von 10 Millionen Franken. Die Aufgabenteilung ist klar geregelt: Vom Bund gibt es 25,5 Milliarden Franken zur Sicherung der Arbeitseinkommen, und die Nische, wenn man[NB]dem so sagen darf - die Armutsbekämpfung, die Sozialhilfe -, ist und bleibt Sache der Kantone. Die Kantone haben mindestens so viel Mittel zur Verfügung wie der Bund. Sie müssen nicht so viel Schulden machen wie wir. Also bitte ich Sie, diesen sicher gut gemeinten Minderheitsantrag abzulehnen und auf die Aufgabenteilung Rücksicht zu nehmen.
Ich komme damit noch zum Bundesamt für Sport, zur Position 504.A290.0123, "Covid: Darlehen SFL/SIHF": Rechtsgrundlage ist hier das Sportförderungsgesetz; das wurde ja angezweifelt. Das Bundesamt für Justiz hält die Grundlage des Sportförderungsgesetzes jedoch für richtig. Sie wissen, dass daneben auch Beiträge für den Amateursport fliessen. Die Beiträge für diesen Bereich werden über Swiss Olympic verteilt. Da haben wir eine gute Organisation. Hier geht es nun nicht um A-Fonds-perdu-Beiträge, sondern um Darlehen. Man sollte nicht nur die paar Clubs im Auge behalten, sondern das ganze Umfeld. Jede Woche besuchen Hunderttausende von Schweizerinnen und Schweizern Sportveranstaltungen, sei es im Eishockey, sei es im Fussball. Viele dieser Clubs haben in ihrer Region einerseits eine wirtschaftliche Bedeutung, andererseits auch eine kulturelle Bedeutung. Aus dieser Optik macht es sicher Sinn, wenn wir auch hier Mittel zur Verfügung stellen. Mein Lieblingsbeispiel ist immer der HC Ambri-Piotta in der Leventina; er ist eigentlich das Einzige, was die Gesellschaft dort noch zusammenhält und für Begeisterung sorgt. Solche Dinge kann man unterstützen, weil es viel mehr ist als Unterstützung des Sports. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Strupler abzulehnen.
Allerdings muss ich hier aufgrund der jetzigen Anfragen eingestehen, dass es mit 125 Millionen Franken vielleicht gereicht hätte. Aber es ist ja einfach ein Höchstbetrag, der zur Verfügung gestellt wird. Wenn er dann vielleicht nicht ganz beansprucht wird, dann ist die Summe tiefer. Die ersten Gesuche deuten darauf hin. Es haben sich auch Clubs so geäussert, dass der Kredit vielleicht nicht beansprucht werde. Aber es wäre auch ein falsches Signal, das jetzt einzuschränken. Wenn er nicht beansprucht wird, dann bleibt das Geld entsprechend übrig.
Wir haben hier an die Vergabe dieser Darlehen sehr hohe Auflagen geknüpft. Sie sind so hoch, dass in diesem Bereich offensichtlich eine gewisse Hemmung besteht, jetzt anzufragen. Das führt mich dazu, Ihnen den Minderheitsantrag Feller im Anhang, der auch der Meinung des Bundesrates entspricht, sodann zur Unterstützung zu empfehlen. Die Mehrheit möchte hier noch eine zusätzliche Beschränkung einführen. Diese ist aus unserer Sicht nicht notwendig, auch kaum durchführbar und schwierig zu kontrollieren. Die Auflagen, die der Bundesrat mit den Sportverbänden, mit den beiden Ligen, vereinbart hat, sind derart komplex, dass eine weitergehende Einschränkung unserer Meinung nach nicht notwendig wäre.
Ich bitte Sie, hier bei der Minderheit Feller zu bleiben. Nebenbei kann das vielleicht auch Ihre Arbeit erleichtern, denn Sie haben dann vielleicht keine Differenz zum Ständerat und damit keine Differenzbereinigung für etwas, das auch schwer verständlich ist und kaum Wirkung erzielen wird. Es wäre also noch gut für die Arbeitseffizienz in der Sommersession, wenn Sie der Minderheit zustimmten.
Das wären meine Bemerkungen zu Block 2.